Die Katzenhalter in Walldorf sind wütend: Ihre Katzen dürfen bis Ende August das Haus nicht mehr verlassen. Grund dafür ist eine Allgemeinverfügung des Kreises, die bei dem Bürgermeister der Stadt, Matthias Renschler sowie seinen Gemeindemitgliedern für Unverständnis sorgt. Mit einem Ausgehverbot der Katzen, die gern jagen und damit die Haubenlerche bedrohen, möchte man die Vögel und vor allem die Jungvögel schützen, so die Begründung des Landkreises. Der Naturschutzbund unterstützt diese Entscheidung, aber die Tierhalter betrachten diese Regelung als kaum umsetzbar und eine Qual für viele Katzen, die gern Freigänger sind.
Drakonische Strafen zum Schutz der Vögel
Wer gegen das Verbot verstößt und seine Katze trotzdem frei laufen lässt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Wenn eine Katze eine Haubenlerche tötet, muss der Tierhalter mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Haubenlerche ist vom Aussterben bedroht, so wie die meisten Feld- und Wiesenbrüter. In Baden-Württemberg ist die Vogelart bereits großflächig ausgestorben. Daher mussten diese drastischen Maßnahmen nun ergriffen werden.
Katzen als Sündenböcke
Katzenhalter ärgern sich maßlos, dass ihre Tiere nun als Sündenböcke herhalten müssen. Die Katzen tragen durch ihre Jagdlust zwar dazu negativ bei, allerdings sind sie nicht der Hauptgrund für das Aussterben des Vogels.
Die Tierhalter können diese Entscheidung nicht akzeptieren, denn das Einsperren der Katzen bedeutet für die Tiere Leid und Stress, wenn der gewohnte Freigang plötzlich völlig beschnitten wird. Außerdem fragen sich viele Katzenbesitzer, wie die Entscheidungsträger sich diesen Vorgang vorgestellt haben. Im Internet macht sich derweil starker Unmut breit. „Sie dürfen gern zu mir nach Hause kommen und meiner Katze erklären, dass sie nicht mehr hinaus darf“, schlägt eine Katzenhalterin vor.
Die Verfügung sorgt für jede Menge Unverständnis und Kritik. Manche Katzenhalter möchten sogar vor Gericht ziehen, um gegen das Verbot zu klagen. Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf plant den Fall nun juristisch prüfen zu lassen und gegen die Verfügung vorgehen. Darüber hinaus werden Katzenhalter darauf hingewiesen, sich gründlich zu informieren und von ihrem Recht dagegen Widerspruch einzulegen zu klagen.
Der Zeitraum für den Hausarrest beträgt von Anfang April bis Ende August. Das ist die Zeit, in der die Haubenlerche brütet. Wer seiner Katze den Freigang nicht verwehren möchte, kann das Tier auch an der Leine führen, lautet der Vorschlag. Für die meisten Katzenhalter ist die Regelung ein Irrsinn und eine Qual für die Vierbeiner. Das plötzliche Einsperren kann bei der Katze Aggressionen und depressive Zustände hervorrufen.
Dass die Haubenlerche geschützt werden muss, da sind sich auch die Katzenhalter einig. Allerdings kritisieren sie, dass es nun auf Kosten von anderen Tieren geschieht. „Wo das Recht des einen anfängt, hört das Recht des anderen auf?“, klagen die Tierschützer. Sie fordern eine andere Lösung für das Problem.