Im Brandenburger Landtag ist die Wahl eines neuen Verfassungsrichters im ersten Wahlgang gescheitert. Keiner der beiden Kandidaten für die Nachfolge von Regisseur Andreas Dresen bekam am Donnerstag die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit von 59 Stimmen der Anbgeordneten. Der von den Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grünen vorgeschlagene Bundesverwaltungsrichter Andreas Koch erhielt 49 Stimmen und der von der Fraktion BVB/Freie Wähler vorgeschlagene Arbeitsrichter André von Ossowski kam auf 32. Stimmen. Daraufhin trat Koch als der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem zweiten Wahlgang erneut an.
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