zum Inhalt

Voß-Güntge wird neuer Präsident des Landessozialgerichts

Die bisherige Präsidentin des Landessozialgerichts ist an die Spitze des Bundessozialgerichts gewechselt. Ihr Nachfolger in Schleswig steht nun fest.

Das Landessozialgericht in Schleswig hat einen neuen Präsidenten.
Das Landessozialgericht in Schleswig hat einen neuen Präsidenten.

Personal - Voß-Güntge wird neuer Präsident des Landessozialgerichts

Birgit Voß-Guntge ist die neue Präsidentin des Sozialgerichts Schleswig-Holstein in Schleswig. Sie übernahm am 1. Juli dieses Jahres den Posten, nachdem die vorherige Präsidentin Christine Fuchsloch das Bundessozialgericht übernommen hatte, wie das Gericht am Montag bekanntgab. Voß-Guntge freut sich auf die Gestaltung und Feinung des Sozialrechts in Schleswig-Holstein in ihrer neuen Funktion als Präsidentin des Sozialgerichts Schleswig-Holstein aus. Die Juristin wird zudem den 1. und 6. Senat des Sozialgerichts vorstehen. Die Senate sind für das Grundsicherungsrecht für die Arbeitslosen und die Sozialversicherung zuständig.

Voß-Guntge war zuletzt Stellvertreterin des Präsidenten am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Nach dem Studium des Rechts und dem Referendariat wurde sie im Dezember 1999 Staatsanwältin in Flensburg und im September 2001 als Richterin an das Verwaltungsgericht Schleswig überwiesen. Seit Mai 2008 war sie dem Sozialgericht Schleswig zugeteilt und wurde im September 2010 Richterin am Landessozialgericht. Von 2010 bis 2014 war sie zudem wissenschaftliche Mitarbeiterin und Pressesprecherin des Verfassungsgerichts des Landes. Im Oktober 2014 wechselte sie an das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein.

Hintergrund von Birgit Voß-Guntge umfasst die Tätigkeit als Richterin am Verwaltungsgericht Schleswig, das in derselben Region wie das Schleswig-Holstein Sozialgericht, an dem sie jetzt als Präsidentin dient, liegt. Während ihrer Amtszeit am Verwaltungsgericht Schleswig oblag ihr auch die Bearbeitung von personenbezogenen Angelegenheiten verschiedener Verfahren. In ihrer neuen Funktion überwacht Voß-Guntge jetzt die Rechtspraxis im Regionalsozialgericht und konzentriert sich auf regionale Sozialangelegenheiten und das Grundsicherungsrecht für die Arbeitslosen und die Sozialversicherung.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles