Das Landgericht Deggendorf erlässt einen Strafbefehl gegen den österreichischen Politiker Gerald Grosz und wirft ihm Beleidigungen von Bundeskanzler Markus Söder (CSU) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor. Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte am Freitag auf Anfrage, dass Grosz ein Bußgeld von 90 Euro pro Tag und ein Bußgeld von 400 Euro zahlen müsse, also 36.000 Euro. Grosz‘ Anwalt Alexander Stevens sagte, Grosz habe Einspruch erhoben. Das angebliche Verhalten von Grosz sei „eindeutig strafbar“.
Die Staatsanwaltschaft warf Grosz vor, Söder am 22. Februar im AfD-Büro als „Corona-Diktator“ und „Verräter“ bezeichnet zu haben. Der politische Aschermittwoch findet im niederbayerischen Oosterhofen und in „Sodorf“ statt. Er nannte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen „Gruselclown“. Zu den Vorwürfen zählen Beleidigung von Politikern und Verstöße gegen das Versammlungsrecht – Grosz soll auf der Veranstaltung ohne Erlaubnis ein Messer mit sich geführt haben.
Stevens betonte, dass es keine Beweise dafür gebe, dass Grosz tatsächlich ein Messer bei sich trug. mit mir. Diese Äußerungen stünden wiederum im Zusammenhang mit der politischen Arbeit der Betroffenen und „könnten daher als fortlaufende Sachmeinungen im künstlerischen Gewand eingestuft werden“. Darüber hinaus ist ein formeller Strafbefehl rechtswidrig. Voraussetzung für die strafrechtliche Verfolgung von Beleidigungen ist die Einreichung einer Strafanzeige, die nur durch den Betroffenen bzw. im Falle eines Amtsträgers durch seinen Vorgesetzten erfolgen kann. Weder Söder noch Lauterbach hatten Vorgesetzte. Bisher konnten Strafanzeigen nur in den Akten untergeordneter Minister gefunden werden.
Das Bezirksgericht erklärte, dass die Hauptverhandlung abgehalten werde, wenn Einsprüche von Anwälten eingehen und die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens nicht zurückziehe. Stevens hingegen betonte, dass er davon ausgehe, dass das Verfahren eingestellt werde.
Grosz hatte verschiedene Positionen in den rechtspopulistischen Parteien FPÖ und BZÖ in Österreich inne. Im Jahr 2022 erhielt er bei der Bundespräsidentenwahl in den Nachbarländern 5,6 % der Stimmen.