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Vorstand des Tourismusverbands verteidigt das Gehalt seines Chefs

Der Vertrag mit Tobias Woitendorf ist vom Landesrechnungshof kritisiert worden. Details sollen nun geändert werden.

Gibt das Land das Geld der Steuerzahler vernünftig aus? (Archivbild)
Gibt das Land das Geld der Steuerzahler vernünftig aus? (Archivbild)

Verwaltung - Vorstand des Tourismusverbands verteidigt das Gehalt seines Chefs

Die Vorstandsversammlung der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern verteidigte die Bezahlung ihres Manager Tobias Woitendorf gegen Kritik der Staatsrechnungshöfe. "Die Tarifgruppe B5 ist maßgeblich für die Bezahlung unseres Managers relevant, nicht B2," erklärte der Vorstandsvorsitzende der Presseagentur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gegenüber. "Die Tarifgruppe B5 gehörte zum angeforderten und genehmigten wirtschaftlichen Plänen des TV Mecklenburg-Vorpommern sowie den letzten von der Landesparlament verabschiedeten Haushalten."

Die verantwortliche Wirtschaftsministerium erklärte, dass das Wirtschaftsplan des Tourismusverbandes angepasst wurde. "Er enthält nicht mehr eine B5-Tarifgruppe," sagte eine Sprecherin. "Dies wurde erst in der Landeshaushalt 2022/23 und vom Parlament genehmigt."

Verstoss gegen die Verbesserungssperrung?

Nach der Tabelle beträgt der Grundgehalt in der Tarifgruppe B5 rund 9674,22 Euro brutto pro Monat, während er in der Tarifgruppe B2 etwa 1500 Euro weniger beträgt. In ihrem Jahresbericht 2024 merkte die Staatsrechnungshöfe an: "Nach dem wirtschaftlichen Plan 2019 hätte der Manager eine außerplanmäßige Bonusauszahlung, vergleichbar der Tarifgruppe B2, erhalten." Allerdings berichteten die Verbandsvorstand von einer mit Woitendorf abgeschlossenen Bruttovertragssumme im Jahr 2019, die sich etwa der Tarifgruppe B5 ähnelte.

Die Staatsrechnungshöfe kritisierten, dass dies dem sogenannten Verbesserungssperrungsverbot widersprach. Gemäß dieser Vorschrift darf ein Träger von Subsidien wie der Tourismusverband seine Angestellten besser entlohnen als vergleichbare Beamte.

Anpassungen der Vertragsbedingungen

Weiterhin erklärte der Vorstandsvorsitzende des Tourismusverbandes, dass die Vertragsbedingungen mit Woitendorf nach den Empfehlungen der Staatsrechnungshöfe angepasst werden sollen. Was genau das bedeutet, blieb unklar. Die oberste Rechnungshöhe des Landes hatte kritisiert, dass der Manager und seine Frau ein Firmenwagen privat nutzen durften und er Zuwendungen, Bonuszahlungen und Sonderzahlungen erhalten konnte. Unter den Mitgliedern des Vorstands des Tourismusverbandes MV befanden sich nach den Angaben der Presseagentur die Landespräsidentin Birgit Hesse (Vorsitzende) und CDU-Landtagsabgeordnete Wolfgang Waldmüller.

Weiterhin teilte der Tourismusverband mit, dass Manager von staatlichen Unternehmen, wie Invest in MV oder Verkehrsgesellschaft MV, vergleichbare Löhne erhielten. Der Tourismusverband hat mehr Angestellte als diese Unternehmen.

  1. Die Deutsche Presse-Agentur berichtete, dass das deutsche Regierungsministerium, durch das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Besorgnis über die Gehaltszahlungen von Vereinen in Mecklenburg-Vorpommern geäußert hat, mit Bezug auf den Fall des Tourismusverbandes und ihres Managers Tobias Woitendorf.
  2. Die Präsidentin des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Landespräsidentin Birgit Hesse, sowie andere Vorstandsmitglieder verteidigten die Entscheidungen bezüglich der Löhne, indem sie behaupteten, dass sie den genehmigten wirtschaftlichen Plänen und den letzten vom Landtag verabschiedeten Haushalten entsprachen, die die Tarifgruppe B5 für den Managerposten vorsah.
  3. Vertreter verschiedener Vereine, darunter der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, haben sich mit dem Finanzministerium des Landes getroffen, um die Frage der Tarifgruppenklassifikation und die damit verbundenen Finanzen zu diskutieren.
  4. Die Finanzen des Tourismusverbandes sind auf Grund der Kontroverse über den Managerlohn in der öffentlichen Kritik geraten, weshalb Mitglieder der Deutschen Presse-Agentur und örtlicher Vereine auf Transparenz und Verantwortungsbewusstsein in den Finanzen des Vereins, insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Firmenwagen und Sonderzahlungen für seine Mitarbeiter, aufmerksam gemacht haben.

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