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Vorschriften zur Netzdimmung zielen darauf ab, den Druck der Verbraucher zu verringern

Wärmepumpen und Ladesysteme für Elektrofahrzeuge sollen schnell vernetzt werden. Gleichzeitig kann es nicht überlastet werden. Die Bundesnetzagentur hat nun Regeln aufgestellt, mit denen beide Seiten Erfolg haben dürften.

Künftig dürfen Netzbetreiber den Strombezug aus neu installierten steuerbaren Wärmepumpen,....aussiedlerbote.de
Künftig dürfen Netzbetreiber den Strombezug aus neu installierten steuerbaren Wärmepumpen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Klimaanlagen vorübergehend begrenzen, wenn die Gefahr einer Netzüberlastung besteht..aussiedlerbote.de

Vorschriften zur Netzdimmung zielen darauf ab, den Druck der Verbraucher zu verringern

Wie können zahlreiche Wärmepumpen und private Ladestationen ohne Zusammenbruch in das örtliche Netz integriert werden?Bundesnetzagentur bedeutet, dass Netzbetreiber in Notsituationen den Stromverbrauch dieser Geräte reduzieren können . Am Montag stellte sie nach einem einjährigen Abstimmungsprozess die Regeln vor, nach denen dies geschehen soll und was die Verbraucher davon haben.

Regeln zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit

Die Behörde beschreibt die Problematik wie folgt: Die meisten örtlichen Verteilnetze seien noch nicht auf den schnellen Ausbau von Wärmepumpen und privaten Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge ausgelegt. Daher müssen Netzwerke zügig digitalisiert und ausgebaut werden. Gleichzeitig zielen die Vorschriften darauf ab, den Wandel in den Bereichen Verkehr und Wärme zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit, einschließlich der sogenannten Niederspannung, zu gewährleisten, so die Behörden.

Das Fazit: Netzbetreiber dürfen künftig den Stromverbrauch neu installierter steuerbarer Wärmepumpen, Ladestationen oder Klimaanlagen vorübergehend begrenzen, wenn eine Netzüberlastung droht. „Eine Mindestleistung muss jederzeit eingehalten werden, damit die Wärmepumpe arbeiten und das Elektrofahrzeug weiter laden kann“, hieß es.

Ermöglichen Sie den Netzbetreibern die Drosselung – der Stromverbrauch im Haushalt wird nicht beeinträchtigt

Verteilnetzbetreiber können in Überlastzeiten den Verbrauch sogenannter Verbraucher auf maximal 4,2 Kilowatt reduzieren. „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben werden und Elektrofahrzeuge können typischerweise eine Strecke von 50 Kilometern in zwei Stunden laden.“ Die Behörde betonte, dass der normale Haushaltsstromverbrauch nicht beeinträchtigt werde. Dabei werden die Anforderungen an größere Wärmepumpen mit höherem Stromverbrauch berücksichtigt.

Verbraucher können entscheiden, wie der Netzbetreiber eingreifen soll: Entweder indem sie dem Netzbetreiber die direkte Kontrolle über die einzelnen Anlagen geben oder indem sie für mehrere Anlagen einen maximalen Leistungswert festlegen, der im Notfall insgesamt nicht überschritten wird. In diesem Fall würden die Verbraucher die Emissionsreduzierungen über das Energiemanagementsystem selbstständig koordinieren. Kann selbst erzeugte Energie umfassen. Eine Wallbox (also eine heimische Ladestation für Elektrofahrzeuge) kann mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage stammt.

Betreiber erhalten Ermäßigungen bei den Netzentgelten

Im Gegenzug erhalten Betreiber steuerbarer Geräte (z. B. Haushalte) einen Rabatt – entweder eine jährliche Pauschale auf die Netzentgelte oder eine 60-prozentige Ermäßigung des Arbeitspreises auf die Netzentgelte für das entsprechende Gerät.

Wer sich für einen Flatrate-Tarif entscheidet, kann ab 2025 auch tageszeitlich gestaffelte Netzentgelte wählen. Auf diese Weise zahlen Verbraucher weniger im Netz, wenn sie bei geringer Netzauslastung Strom kaufen.

Künftig dürfen Netzbetreiber den Anschluss neuer Wärmepumpen oder privater Ladegeräte nicht mehr mit der Begründung einer möglichen lokalen Netzüberlastung verweigern oder verzögern. „Wenn es zu Engpässen kommt, muss das Netz ausgebaut werden. Das werden wir im Auge behalten“, sagte Behördenvorsitzender Klaus Müller.

Sobald ein Engpass auftritt, können Netzwerkbetreiber verdächtige Systeme nicht einfach drosseln und dimmen, sondern müssen zunächst anhand von Echtzeitmessungen die genaue Netzwerkauslastung ermitteln.

Netzbetreiber müssen Eingriffsmaßnahmen erlassen

Aber wie oft passiert das? Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erforderlich sind und keine nennenswerten Komforteinbußen zur Folge haben. „Eine vollständige Abschaltung von Geräten mit kontrolliertem Verbrauch ist nicht mehr zulässig“, hieß es. Netzbetreiber müssen solche Kontrolleingriffe auch auf öffentlichen Internetplattformen veröffentlichen. Dadurch kann die Öffentlichkeit nachvollziehen, wann es in einzelnen Netzbereichen zu Überlastungsproblemen kommt und Netzbetreiber ihre Netze besser ausstatten müssen.

Die neuen Regeln treten im Januar in Kraft. Für Bestandsanlagen, für die bereits Regelungsverträge mit Netzbetreibern bestehen, gelten langfristige Übergangsregelungen. Bestehende Systeme ohne eine solche Vereinbarung werden dauerhaft ausgeschlossen, können aber auf freiwilliger Basis teilnehmen. Nachtspeicherheizungen sollen nicht dauerhaft den neuen Regeln unterliegen.

Internetriese Eon will Kontrolleingriffe auf ein Minimum beschränken

Eon, Deutschlands größter Verteilnetzbetreiber, begrüßte die Regelungen. Diese Regelungen sind eine wichtige Notfallmaßnahme zur Sicherung der Netzstabilität und entscheidend für die Digitalisierung des Energiesystems. Ziel ist es immer, den Kontrolleingriff auf ein Minimum zu beschränken. „Niederdruckengpässe sind äußerst selten“, betonte ein Eon-Sprecher. Positiv äußerte sich auch die Netze BW, Deutschlands drittgrößter Verteilnetzbetreiber. „Jeder Betreiber kann jetzt mit der entsprechenden Umgestaltung seiner Netze beginnen“, sagte Martin Konermann, Geschäftsführer Technik. „Wo immer wir heute einen Engpass sehen, fangen wir an, ihn auszubauen.“

Verband bewertet Regelungen positiv

Der Stadtwerkeverband VKU erklärte, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur die Entwicklung von Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen unterstütze und gleichzeitig die Netzstabilität garantiere. Als entscheidend wird die Erhöhung der bisherigen Mindestgarantieleistung von 3,7 Kilowatt auf 4,2 Kilowatt angesehen. Die Praxistauglichkeit dieses Dienstes muss noch nachgewiesen werden.

Der Energiewirtschaftsverband BDEW sprach von einer „guten Lösung“. Damit können jetzt Hunderttausende Wärmepumpen und Wallboxen schnell angeschlossen werden, sagt Kerstin Andreae, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Gleichzeitig wird dadurch auch die gleichbleibend hohe Versorgungssicherheit Deutschlands gewährleistet.

Quelle: www.dpa.com

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