Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hofft, am Donnerstag (10 Uhr) über die Gültigkeit der Waffenverbotszone in Halle entscheiden zu können. Ende 2021 reichte eine Privatperson in Harley Klage gegen die waffenfreie Zone in der Nähe des Hauptbahnhofs ein.
Sollte das Gericht die entsprechenden Bestimmungen des Polizeireviers Halle für ungültig erklären, werde das Waffenverbot laut einem Gerichtssprecher aufgehoben, jedoch nicht sofort und nur, wenn das Urteil rechtskräftig sei. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
Das Waffensperrgebiet Halle ist das erste Sperrgebiet in Sachsen-Anhalt. Die Gründung erfolgte am 16. Dezember 2020 im Bereich Riebeckplatz. Das bedeutet, dass niemand eine Waffe oder ein Messer mit fester oder arretierbarer Klinge tragen darf, die länger als vier Zentimeter sind. Nach Angaben der Polizei ereigneten sich in der Region zwischen 2018 und 2020 mehr als 20 Straftaten mit Messern als Kriminalitätsmittel.