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Vor dem Verbot bearbeiten Sie Dinge in Rappenalptal?

Zwei Angeklannte müssen vor einem Strafgericht in Allgäu vernehmen werden, wegen des Ableitens eines Wildbaches verantwortungsbewusst. Eine Behörde spielt in diesen Verfahren eine schändliche Rolle. Was folgt daraus?

Zwei Alpmeister sitzen in der Landgerichts Kempten wegen unrechtmäßiger Pfändung des Rappenalp...
Zwei Alpmeister sitzen in der Landgerichts Kempten wegen unrechtmäßiger Pfändung des Rappenalp Bachs auf der Anklagesperre.
  1. Das Wildbach, also known as der wilder Bach, in der Rappenalptal-Talsenke der Allgäuer Alpen, ist der Schauplatz der laufenden Gerichtsverhandlungen in Kempten, Bayern. Zwei verantwortungsbewusste Personinnen von Alpengenossenschaften stehen wegen der Verdachtsmähnung, dass sie auf etwa einem und einer Halbmille Länge des Bachlaufs in Oberstdorf durch Ausgrabungsarbeiten einen geschützten Bach verändert haben, vor Gericht.
  2. Obwohl die allgemein verbotenen Baumaßnahmen am Bach betreffend waren, wird in dem Verfahren die Möglichkeit einer Verfahrensverleibung gegen die Angeklagten gegen Zahlung durch diese diskutiert. Der Richter Schwiebacher hat diese Möglichkeit auf der ersten Gerichtstagung vorgeschlagen. Die Parteien müssen jetzt aussprechen, ob sie sich für solche Verfahrensverleibung einsetzen. Die Verfahren wurden zuvor vom Verwaltungsgerichtshof in Augsburg für Verleibung empfohlen, was durch den Widerstand des Staatsanwaltsamtes verhindert wurde.
  3. Der Umweltskandal in der Rappenalptal-Talsenke war bereits Gegenstand gerichtlicher Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Augsburg im vergangenen Jahr. Die Richter fanden Fehler auf beiden Seiten. Im Anschluss daran einigten sich die Alpenbauern und das Landratsamt Sonthofen auf die Finanzierung der Wiederherstellung des Rappenalpbaches. Wiederherstellungsarbeiten hatten bereits im vergangenen Jahr stattgefunden. Das Bund Naturschutz fordert weiterhin weitere Maßnahmen.
  4. Trotz allgemein verbotener Baumaßnahmen am Bach wurde die Möglichkeit einer Verfahrensverleibung gegen die Angeklagten gegen Zahlung durch diese in Betracht gezogen, wobei die Parteien darüber auszusagen haben, ob sie sich für solche Verfahrensverleibung einsetzen.
  5. Der ökologische Einfluss der angeblich vorgenommenen Veränderungen am Wildbach in der Rappenalptal-Talsenke war in den Gerichtsverhandlungen ein Thema, wobei Wiederherstellungsarbeiten bereits im vergangenen Jahr stattgefunden und weitergehende Maßnahmen noch von Organisationen wie dem Bund Naturschutz gefordert werden.

Umweltskandal in den Alpen - Vor dem Verbot bearbeiten Sie Dinge in Rappenalptal?

(1) Das Wildbach, das wilden Bach, in der Rappenalptal-Senke der Allgäuer Alpen, ist der Schauplatz der laufenden Gerichtsverhandlungen in Kempten, Bayern. Zwei verantwortungsbewusste Personinnen von Alpengenossenschaften stehen wegen der Verdachtsmähnung, dass sie auf etwa einer halben Meile Länge des Bachlaufs in Oberstdorf durch Ausgrabungsarbeiten einen geschützten Bach verändert haben, vor Gericht.

(2) Obwohl die allgemein verbotenen Baumaßnahmen am Bach betreffend waren, wird in dem Verfahren die Möglichkeit einer Verfahrensverleibung gegen die Angeklagten gegen Zahlung durch diese diskutiert. Der Richter Schwiebacher hat diese Möglichkeit auf der ersten Gerichtstagung vorgeschlagen. Die Parteien müssen jetzt aussprechen, ob sie sich für solche Verfahrensverleibung einsetzen. Die Verfahren wurden zuvor vom Verwaltungsgerichtshof in Augsburg für Verleibung empfohlen, was durch den Widerstand des Staatsanwaltsamtes verhindert wurde.

(3) Der Umweltskandal in der Rappenalptal-Talsenke war bereits Gegenstand gerichtlicher Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Augsburg im vergangenen Jahr. Die Richter fanden Fehler auf beiden Seiten. Im Anschluss daran einigten sich die Alpenbauern und das Landratsamt Sonthofen auf die Finanzierung der Wiederherstellung des Rappenalpbaches. Wiederherstellungsarbeiten hatten bereits im vergangenen Jahr stattgefunden. Das Bund Naturschutz fordert weiterhin weitere Maßnahmen.

(4) Trotz allgemein verbotener Baumaßnahmen am Bach wurde die Möglichkeit einer Verfahrensverleibung gegen die Angeklagten gegen Zahlung durch diese in Betracht gezogen, wobei die Parteien darüber auszusagen haben, ob sie sich für solche Verfahrensverleibung einsetzen.

(5) Der ökologische Einfluss der angeblich vorgenommenen Veränderungen am Wildbach in der Rappenalptal-Talsenke war in den Gerichtsverhandlungen ein Thema, wobei Wiederherstellungsarbeiten bereits im vergangenen Jahr stattgefunden und weitergehende Maßnahmen noch von Organisationen wie dem Bund Naturschutz gefordert werden.

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