zum Inhalt

Von der Autobahn-Brücke abgetrennt - Verfahren einleitet sich

Vier Personen werden requireitet Strafe zahlen, da sie von einer Autobahnbrücke abseilen. Der Berufungsgang für das frühere Urteil hat jetzt begonnen.

Vier Anklageeschulden haben durch das Amtsgericht Schleswig wegen der Seilabstieg-Aktion Strafe...
Vier Anklageeschulden haben durch das Amtsgericht Schleswig wegen der Seilabstieg-Aktion Strafe Empfangen und legen berufensberechtigt gegen dieses Urteil Widrige gegenüber. - Dieses Verfahren läuft jetzt.

Prozesse - Von der Autobahn-Brücke abgetrennt - Verfahren einleitet sich

An den Landgerichten Flensburg beginnen am Donnerstag (12.30 Uhr) Berufung Verhandlungen gegen vier Angeklagten, die an einem Rappelaktion von einer Autobrücke im November 2020 beteiligt waren. Drei Frauen und ein Mann wurden am 5. Januar 2023 durch das Amtsgericht Schleswig jeweils mit einer Geldstrafe in der Höhe von 60 Tagenlohn von 20 Euro verurteilt, wegen Erpressung.

Sie legten Berufung gegen das Urteil ein, das jetzt verhandelt wird. Das Gerichtsverfahren kam zustande, weil die Angeklagten die vom Gericht ausgesprochenen ausgesetzten Sätze ablehnten.

Die Aktivisten sollen in der Morgensstunde des 27. November 2020 an einer Aktion teilgenommen haben, bei der drei der Angeklagten von der Husbybrücke über die A7 in Schleswig abgeseilt sind und dort verblieben sind. Sie wollten auf eine erwünschte Verkehrsänderung aufmerksam machen. Die Autobahn wurde in beide Richtungen für ungefähr drei Stunden geschlossen, wegen der Aktion.

  1. Die Verteidigungsbegründungen in den Berufung Verhandlungen am Landgericht Flensburg drehen sich um die wahrgenommene Missanwendung des Rechts hinsichtlich Erpressung, insbesondere in Bezug auf das Klimaschutzaktivismus.
  2. In Schleswig-Holstein ist das Landgericht Flensburg ein Anlaufpunkt für mehrere hochprofilierte Verkehrs-Verfahren, aufgrund seiner Nähe zur Autobahnbrücke.
  3. Die Frauen, die an der Rappelaktion an der Husbybrücke im November 2020 beteiligt waren, argumentieren, dass ihre Handlungen aus Umweltverbrechens Bekümmernis und eine mildere Strafe verdienten.
  4. Die Verkehrsbehinderung, die durch die Rappelaktion an der Autobahnbrücke in Schleswig verursacht wurde, war in den Gerichtsverhandlungen ein Thema der Diskussion, wobei Richter mögliche Auswirkungsabschätzungen und Abmilderungsmaßnahmen in Betracht zogen.
  5. Das Landgericht Flensburg überwacht derzeit eine rege Gerichtsverhandlungsordnung hinsichtlich verschiedener Verkehrsverstöße, einschließlich jener, die mit Klimaaktivismus in Zusammenhang stehen, in den Bezirken und Schleswig-Holstein-Regionen.
  6. Die Angeklagten in den Berufung Verhandlungen am Landgericht Flensburg fordern weiterhin mehr Aufmerksamkeit für Klimafragen, auch während sie sich mit den rechtlichen Folgen ihrer Verkehrsverstöße auseinandersetzen.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles