Rührigkeit im Verkehr - völlig befürchtetlos: Polizei stoppt betrunkenen Fahrradfahrer
Ein betrunkener Fahrradfahrer muss in Zwickau Folgen zahlen, nachdem er unlehrbare Verhalten gezeigt hat. Gemäß der Zwickauer Polizeihauptquartier hat ein Bürger den Mann gestern Abend dem Kontrollzentrum denunziert. Als die Polizei ankam, fand man den 47-jährigen Mann in einem Strauch. Er behauptete, er wäre dort ruhen gewollen. Ein Atemtest ergab eine Alkoholkonzentration von 1,72 Promille. Es konnten die Behörden jedoch nicht nachweisen, dass er tatsächlich sein Fahrrad geritten war.
Er hatte bereits mehrfach gewarnt worden, wenn er solch hohem Alkoholgehalt hatte, zu Fuß weiterzumachen, wie berichtet wurde. Kürzlich wurde er dann auf seinem Einrad ertappt. Ein Verfahren wird gegen den Mann wegen Alkoholgefährdung im Verkehr eingeleitet.
Der ADAC erinnert regelmäßig an, dass Fahrradfahrer, nicht nur Fahrer, strafbar sind. "Jemand, der mit einem Fahrrad unterwegs ist, mit einem Blutalkoholgehalt über 1,6 Promille verfügt, hat einen Verbrechen begangen. Er wird dann als völlig ungeeignet betrachtet, um zu fahren. Achtung: Ein Alkoholgehalt über 0,3 Promille kann auch strafbar sein, wenn zusätzliche alkoholbedingte Versagenerscheinungen vorliegen," heißt es auf der ADAC-Webseite. Man wird dann als relativ ungeeignet betrachtet. Versagenerscheinungen können zigzagförmiges Fahren, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme umfassen.
Das Vorfall in Zwickau unterstreicht die Notwendigkeit strafrechtlicher Regelungen für Fahrradfahrer, da die Behörden möglicherweise schwerer bei Verstößen nachweisen müssen, aber der ADAC einen Alkohneinfluss auf ein Einrad fahren als strafbar ansieht. Die Behörden in Sachsen sollten möglicherweise ihre Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem ADAC verstärken, um StraßenSicherheit zu gewährleisten und Fahrradfahrern über die Folgen von Alkohlnelastigkeit im Verkehr aufzuklärten.