Im Kampf um bezahlbaren Wohnraum erlitt die Stadt München eine Niederlage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. In einem am Montag veröffentlichten Urteil wies das Gericht eine weit verbreitete Klage gegen Aneignungsgesetze als unzulässig ab. Laut Beschluss vom 24. August hat die Stadt München die Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht hinreichend gerügt.
Der Anlass der Klage war ein Streit um die Gemeinde. Dekret. Später, als die Mehrfamilienhäuser abgerissen wurden, mussten an ähnlichen Standorten neue, bezahlbare Mietwohnungen gebaut werden. Der Verein Haus und Grund argumentierte, dass die Verfügungsbefugnis des Eigentümers durch die Verordnung von 2017 eingeschränkt sei und erhob Klage. Anfang 2021 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Rahmen eines Ordnungsprüfungsverfahrens zwei Regelungen der Verordnung aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass sie gegen das Gesetz zum Verbot der Beeinträchtigung von Wohnraum (ZwEWG) verstoßen hätten.
Die Stadt München reichte daraufhin eine Volksklage ein. Sie verwies unter anderem auf das in der bayerischen Verfassung verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, die soziale Bindung an Eigentum und das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Verfassungsgericht sieht das anders. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt worden sein könnten.