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Volkswagen-Betriebsratswahl gültig: Anfechtungsurteil aufgehoben

Volkswagen
Ein VW-Logo spiegelt sich in einer Rolltreppe im Volkswagen Stammwerk in Wolfsburg.

Die jüngste Volkswagen-Gewerkschaftswahl in Wolfsburg muss nicht wiederholt werden. Am Mittwoch hob das Landesarbeitsgericht Hannover die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig auf, mit der die Wahl vom vergangenen Sommer annulliert worden war, wie der Betriebsrat mitteilte (Az.: 13 TaBV 46/22). Am Mittwochabend war niemand vor Gericht für eine Stellungnahme zu erreichen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts“, sagte ein Sprecher des Betriebsrats. „Dies bestärkt uns in der Überzeugung, dass die Feststellungen im ersten Fall in Braunschweig falsch und verfrüht waren. Diese Kritik am Wahlprozess wurde nun ausgeräumt.“

Zunächst gewannen die Kläger am 13. Juli 2022 in Braunschweig Sie beklagten, dass sie bei den Wahlen im März 2022 Unregelmäßigkeiten gesehen hätten. Die Liste der IG-Metall- und Betriebsratsvorsitzenden Daniela Cavallo gewann mit großem Vorsprung.

Insgesamt neun Kandidaten der unterlegenen Liste reichten Klagen ein. Unter anderem Sie bemängelten den Umfang der Briefwahl. Die Priorität wurde verletzt. Auch der Umgang mit zurückgesendeten Briefwahlzetteln wurde kritisiert.

Die aktuelle Entscheidung des Bezirksarbeitsgerichts ist nicht rechtskräftig. Das kann sie weiterhin mit der Berufung zum Bundesarbeitsgericht angefochten werden.

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