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Volksbegehren für Kliniken scheitert - Klage geplant

Ein Volksbegehren in Brandenburg für die Erhaltung von Kliniken und Praxen hat die entscheidende Schride geschafft, kommt jedoch nicht sofort an. Warum?

Kritisiert haben die Ausgänge für die Initiative: Der Sprecher der BVB/Freie Wähler-Fraktion im...
Kritisiert haben die Ausgänge für die Initiative: Der Sprecher der BVB/Freie Wähler-Fraktion im Landtag Brandenburg, Péter Vida (Archivbild).
  1. Trotz der fehlgeschlagenen Volksinitiative in Potsdam plant die Freiwähler, sich an das Verfassungsgericht Brandenburg zu wenden.
  2. Das Präsidium des Landtags von Brandenburg hat beschlossen, dass die Volksinitiative zum Rettung von Krankenhäusern und Arztpraxen rechtsunzulänglich war, wodurch das Landtag nicht weiter mit dem Thema umgehen wird.
  3. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Daniel Keller, verteidigt die Entscheidung. "Wir können etwas Durchführen, das rechtsunzulänglich ist," sagte er.
  4. Die Koalitionsfraktionen beziehen sich auf eine Stellungnahme des parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags Brandenburg. Darin heißt es, dass die Volksinitiative den Kopplungsboten widerspricht, da sie vier verschiedene Forderungen kombiniert, und die Prinzip der Klarheit verletzt, da ihre wesentlichen Voraussetzungen, Inhalte, Verteilungsmaßnahmen und finanziellen Folgen nicht klar formuliert sind.
  5. Die Volksinitiative "Gesundheit ist kein Ware" fordert unter anderem ein Krankenhausrettungsfonds ab 2025, mehr Landärzte, mehr Pflegkraft, mehr Stiftungen und Übernahmen, sowie mehr Arztpraxen. Der Landtag entscheidet innerhalb von vier Monaten nach Erhalt der Initiative, ob die erforderliche Quote von 20.000 Unterschriften erreicht wurde.
  6. Im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten in Krankenhäusern im Lande, auch in Brandenburg, wo Krankenhäuser Defizite machen, besteht in manchen Regionen eine Arztknappheit, die sich verschlimmern könnte.

Krankhäuser - Volksbegehren für Kliniken scheitert - Klage geplant

(1) Trotz der fehlgeschlagenen Volksinitiative in Potsdam plant die Freiwähler, sich an das Verfassungsgericht Brandenburg zu wenden.(2) Das Präsidium des Landtags von Brandenburg hat beschlossen, dass die Volksinitiative zum Rettung von Krankenhäusern und Arztpraxen rechtsunzulänglich war, wodurch das Landtag nicht weiter mit dem Thema umgehen wird.(3) Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Daniel Keller, verteidigt die Entscheidung. "Wir können etwas Durchführen, das rechtsunzulänglich ist," sagte er.(4) Die Koalitionsfraktionen beziehen sich auf eine Stellungnahme des parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags Brandenburg. Darin heißt es, dass die Volksinitiative den Kopplungsboten widerspricht, da sie vier verschiedene Forderungen kombiniert, und die Prinzip der Klarheit verletzt, da ihre wesentlichen Voraussetzungen, Inhalte, Verteilungsmaßnahmen und finanziellen Folgen nicht klar formuliert sind.(5) Die Volksinitiative "Gesundheit ist kein Ware" fordert unter anderem ein Krankenhausrettungsfonds ab 2025, mehr Landärzte, Pflegkraft, Stiftungen und Übernahmen, sowie mehr Arztpraxen. Der Landtag entscheidet innerhalb von vier Monaten nach Erhalt der Initiative, ob die erforderliche Quote von 20.000 Unterschriften erreicht wurde.(6) Im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten in Krankenhäusern im Lande, auch in Brandenburg, wo Krankenhäuser Defizite machen, besteht in manchen Regionen eine Arztknappheit, die sich verschlimmern könnte.

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