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Vogelgrippe: Auch kleinere Betriebe müssen Schutzmaßnahmen einhalten

Geflügelpest
"Geflügelpest Unbefugter Zutritt verboten" steht auf einem Schild am Zaun eines betroffenen Hofes.

Da in Baden-Württemberg immer mehr Fälle von Vogelgrippe bestätigt werden, müssen nun auch kleine Geflügelbetriebe Schutzmaßnahmen einhalten. Die Regelung tritt am Samstag landesweit in Kraft, wie das Landwirtschaftsministerium am Freitag mitteilte.

Aus diesem Grund dürfen Ausländer die Ställe nur in Schutzkleidung betreten. Die Eigentümer müssen sich an die Reinigungs- und Desinfektionspraktiken halten. Sie sind auch verpflichtet, Symptome und ungeklärte Todesfälle bei ihrem Geflügel zu melden. Diese Maßnahmen wurden auf Betriebe mit mehr als 1.000 Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen angewendet.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden seit Anfang des Jahres bundesweit 11 Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Baden-Württemberg nachgewiesen. Seit September 2021 sind in Deutschland mehr als 1.900 Vogelgrippe-Ausbrüche aufgetreten.

Vogelgrippe, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die hauptsächlich Wasservögel betrifft. Laut Experten ist die Krankheit für den Menschen ungefährlich.

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