Das Füttern von Vögeln in Deutschland kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Schätzungen zufolge leben in Städten weltweit etwa 500 Millionen Tauben.
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Für die einen sind sie Schädlinge, die alles verschmutzen. Andere sehen in ihnen arme Vögel, die Schwierigkeiten haben, besonders im Herbst und Winter, genügend Futter zu finden.
Vogelfütterung in Deutschland kann zu einer Geldstrafe führen
Es ist zu beachten, dass das Füttern von wilden Tauben ziemlich teuer werden kann. In vielen Städten gibt es Verbote. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit Geldstrafen rechnen.
Es gibt kein generelles Fütterungsverbot für Tauben in Deutschland. Dennoch verursachen wilde Tauben dieser Art, die nicht von Menschen gehalten werden, ernsthafte Probleme, insbesondere in Städten. Sie hinterlassen Tonnen von Exkrementen und verschmutzen oder beschädigen so Orte, Denkmäler, Gebäude sowie Autos und andere Objekte im Freien.
Tauben können auch Parasiten und Krankheiten auf Menschen und Tiere übertragen. Die Fütterung durch den Menschen erhöht die bestehende Taubenpopulation, was bedeutet, dass immer mehr Tauben gezwungen sind, denselben Raum zu teilen.
Aus diesen Gründen können Städte und Gemeinden die Fütterung von Tauben verbieten. Wenn die Nahrungsquellen knapper werden, vermehren sich die Tauben weniger aktiv und wandern oft in Gebiete mit natürlichen Nahrungsquellen ab.
Wer das Fütterungsverbot für Tauben ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldstrafe verhängt werden kann. Die Ordnungsämter können hohe Geldstrafen verhängen, wenn Tauben ohne Erlaubnis gefüttert werden.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz setzt den Rahmen für Geldstrafen, die von 5 bis 1000 Euro reichen. Es können jedoch auch höhere Strafen verhängt werden. In Hamburg beispielsweise kann die Geldstrafe für das Füttern von Vögeln bis zu 5000 Euro betragen.
Maximalbeträge werden in der Regel nur bei wiederholten Verstößen ausgeschöpft. Meistens ist eine geringere Summe als Verwarnungsgeld zu zahlen. Selbst wenn es kein offizielles Fütterungsverbot für Tauben in Städten gibt, kann das Ausstreuen von Futter auf der Straße trotzdem als Ordnungswidrigkeit angesehen werden.
Die von Städten und Gemeinden festgelegten Regeln zur Fütterung von Tauben gelten oft nur an öffentlichen Orten.
Wer also Tauben auf seinem eigenen Balkon füttert, muss in diesem Fall keine Geldstrafe befürchten.