Visumsuche für Ausbildungsplätze
Eine in Deutschland absolvierte Berufsausbildung bietet viele Möglichkeiten. Allerdings ist es oft nicht einfach, aus dem Ausland einen Ausbildungsplatz in Deutschland zu finden. Deshalb ist für die Suche nach einem Ausbildungsplatz nach §17 Aufenthaltsgesetz
Was muss ich wissen?
Kann ich ein Visum bekommen? Auf der Suche nach einem Schulungsort?
Wenn Sie über einen Abschluss verfügen, der Ihnen ein Studium in Ihrem Heimatland ermöglicht, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Ausbildungsplatz beantragen. Darüber hinaus dürfen Sie nicht älter als 25 Jahre sein.
Wo beantrage ich ein Visum?
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie dieses zunächst bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land oder einem Nachbarland beantragen.
Bitte beachten Sie: Es kann mehrere Monate dauern, bis Ihr Visumantrag bearbeitet wird.
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, melden Sie sich bitte bei der Einreise an: Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes, um einen Ausbildungsplatz zu finden.
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Unter auswaertiges-amt.de. Sie finden eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen.
Welche Dokumente benötige ich, um ein Visum/eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?
In unserem Kapitel „Nationale Visa" finden Sie die gesamte Liste der Dokumente – Staatsangehörige der Länder, die diese benötigen ein Landesvisum Sie benötigen ein Visum.
Um ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche zu erhalten, benötigen Sie außerdem folgende Dokumente:
- Hochschulzulassung. Dabei handelt es sich um ein Diplom, das Ihnen die Aufnahme eines Studiums in dem Land ermöglicht, in dem Sie Ihr Diplom erworben haben.
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse. Sie benötigen mindestens B2.
- Beweisen Sie bei der Suche nach einem Ausbildungsort, dass Sie aus eigener Kraft für Ihren Lebensunterhalt sorgen.
Was passiert nach Ihrer Einreise?
Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Dokumente vorlegen, zu denen in der Regel auch die polizeiliche Meldepflicht und ein Mietvertrag gehören. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungsplatzes ist sechs Monate gültig. In dieser Zeit können Sie nach geeigneten Ausbildungsplätzen suchen. Während dieser Zeit dürfen Sie nicht arbeiten. Sobald Sie einen geeigneten Ausbildungsplatz gefunden haben, müssen Sie eine Ausbildungsaufenthaltserlaubnis beantragen. Sie können dies bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde tun. Nur mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie eine Ausbildung beginnen.
Was passiert, wenn ich den Schulungsort nicht finden kann?
Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten keinen Ausbildungsplatz finden, müssen Sie das Land erneut verlassen. Nach sechs Monaten in Ihrem Heimatland können Sie bei der deutschen Botschaft erneut ein Visum für einen Ausbildungsplatz beantragen.
Wichtig
Mehr über die Ausbildung erfahren Sie in unserem Kapitel „Schulausbildung " und "duale Ausbildung". Weitere Informationen zur Jobsuche finden Sie im Kapitel „Jobsuche und Bewerbung“.
Quelle: handbookgermany.de