Visumstudie
Deutschland hat viele hervorragende Hochschulen und Universitäten. Es gibt auch viele internationale Studierende. Wenn Sie ebenfalls in Deutschland studieren möchten, aber noch nicht hier wohnen, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Dies wird als „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ bezeichnet und richtet sich nach §16b Aufenthaltsgesetz. Für viele Menschen, die aus einem Drittstaat kommen, ist der erste Schritt die Beantragung eines „Studienvisums“. Das bedeutet, dass Sie legal nach Deutschland einreisen und ein Studium beginnen können.
Achtung! Am 7. Juli 2023 wurde im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung ein neues Gesetz zur Einwanderung nach Deutschland verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland" Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!
Was soll ich tun? Muss ich es wissen?
Welches Studentenvisum kann ich bekommen?
Sie können ein deutsches Studentenvisum beantragen, wenn Sie einen Studienplatz an einer deutschen Universität oder Hochschule, einen Studienplatz oder andere vorbereitende Maßnahmen (z. B. Pflichtsprachkurse) erhalten haben.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für die Studienbewerbung zu erhalten.
Wo beantrage ich ein Visum?
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die dort genannten Dokumente vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumantrags mehrere Monate dauern kann.
Sollten Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, wenden Sie sich bitte bei der Einreise an die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes und reichen die erforderlichen Unterlagen für ein Visum ein.
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Unter auswaertiges-amt.de. Sie finden eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen.
Welche Dokumente benötige ich?
In unserem Kapitel „Nationale Visa" finden Sie die gesamte Liste der Dokumente – Staatsangehörige der Länder, die diese benötigen ein Landesvisum Sie benötigen ein Visum.
Für ein Studentenvisum benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:
- Nachweis, wenn Sie zunächst nur ein Visum beantragen möchten Als Studienbewerber können Sie an einer deutschen Universität oder Hochschule studieren (Immatrikulationsbescheinigung) oder Hochschulzugangsberechtigung. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist ein Abschlusszeugnis, das zum Studium an einer Universität berechtigt.
- Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können. Dies können Sie beispielsweise durch eine Sperrung Ihres Kontos nachweisen. Das Sperrkonto muss ein Mindestguthaben von 11.208 € pro Jahr aufweisen. Wenn Sie selbst nicht über ausreichend Geld verfügen, kann ein Dritter eine sogenannte Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „National Visa Commitment Statement.
- Krankenversicherung
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse, sofern Ihre Sprachkenntnisse nicht durch eine Universität oder ein Studienkolleg überprüft wurden. Im Allgemeinen benötigen Sie mindestens B2.
Was passiert nach dem Betreten?
Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie erneut die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel eine polizeiliche Meldung und einen Mietvertrag einreichen. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Aufenthaltserlaubnisse zu Studienzwecken werden in der Regel für ein bis zwei Jahre erteilt. Können Sie Ihr Studium in diesem Zeitraum nicht abschließen, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel verlängert. Während Ihres Studiums können Sie insgesamt 120 Tage pro Jahr arbeiten.
Die Aufenthaltserlaubnis für Studienbewerber ist 9 Monate gültig. Während dieser Zeit können Sie nicht arbeiten und müssen sich einen Studienplatz suchen.
Was passiert nach meinem Abschluss?
Wenn Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in Deutschland bleiben möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche oder eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem „Beschäftigungsvisum" und „Skilled Worker Visum".
Wichtig
Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Universitätssystem" und "Universitätsanwendung" .
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Quelle: handbookgermany.de