Visum für eine selbständige Erwerbstätigkeit
Ein eigenes Unternehmen zu gründen oder freiberuflich tätig zu werden, ist für viele Menschen ein Traum. Wenn Sie dies in Deutschland tun möchten, aber noch nicht hier wohnen, benötigen Sie für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Was muss ich wissen?
Ich möchte ein Unternehmen gründen. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Visum zu erhalten?
Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit gemäß § 21 Abs. 1 “Aufenthaltsgesetz”. Um dieses Visum/diese Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können nachweisen, dass Ihre Geschäftsidee ein finanzielles Interesse oder einen regionalen Bedarf hat.
- Ihre Geschäftsidee wird einen positiven Einfluss auf die deutsche Wirtschaft haben.
- Die Finanzierung Ihrer Geschäftsidee ist garantiert.
- Wenn Sie über 45 Jahre alt sind, müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie über ausreichende Altersvorsorge verfügen.
Ich möchte Freiberufler werden. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Visum zu erhalten?
Wenn Sie als Freiberufler arbeiten möchten, benötigen Sie ein Visum/eine Aufenthaltserlaubnis unter § 21 Abs. 5 AufenthG. Um dieses Visum/diese Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Finanzierung Ihrer Geschäftsidee ist gesichert.
- Sie verfügen über eine Berufslizenz in der Branche, in der Sie tätig sein möchten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
- Wenn Sie über 45 Jahre alt sind, müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie über ausreichende Altersvorsorge verfügen.
Wo beantrage ich ein Visum?
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die dort genannten Dokumente vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumantrags mehrere Monate dauern kann.
Sollten Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, wenden Sie sich bitte bei der Einreise an die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes und reichen die erforderlichen Unterlagen für ein Visum ein.
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Unter auswaertiges-amt.de. Sie finden eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen.
Welche Unterlagen muss ich beantragen?
In unserem Kapitel „Nationale Visa” finden Sie alle üblicherweise benötigten Dokumente. Liste der Länder Visum, für das Sie ein Visum benötigen.
Welche zusätzlichen Dokumente für ein Visum zur Selbstständigkeit erforderlich sind, hängt weitgehend von Ihren spezifischen Umständen ab. Bitte erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft und Einwanderungsbehörde, bei der Sie sich selbstständig machen möchten.
Was passiert nach der Einreise?
Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Dokumente vorlegen, zu denen in der Regel auch die polizeiliche Meldepflicht und ein Mietvertrag gehören. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Aufenthaltsgenehmigungen für eine selbständige Tätigkeit sind in der Regel maximal drei Jahre gültig. Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie genug Geld verdienen, um sich und Ihre Familie in Deutschland zu ernähren, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.
Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Land oder bei der Ausländerbehörde an dem Ort, an dem Sie sich selbstständig machen möchten.
Wichtig
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter „Unternehmensgründung als Unternehmen “ und „Starten Sie ein Unternehmen als Freiberufler“.