zum Inhalt

Visum für Arbeitssuchende

Das Bild zeigt einen Mann im Anzug. Er betritt gerade die Lobby eines Gebäudes und zieht einen grauen Rollkoffer hinter sich
Es kann schwierig sein, aus der Ferne einen Job zu finden. Daher können Sie ein Visum zur Arbeitssuche beantragen und in Deutschland suchen.

Visum für Arbeitssuchende

Viele Unternehmen in Deutschland sind auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern. Bei entsprechender beruflicher Qualifikation könnte dies auch eine Chance für Sie sein, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Allerdings ist es oft nicht einfach, aus dem Ausland einen Job in Deutschland zu finden. Deshalb ist zur Arbeitssuche nach §20 Aufenthaltsgesetz ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Das bedeutet, dass Sie legal nach Deutschland einreisen und dort nach einer geeigneten Arbeit suchen können.

Achtung! Am 7. Juli 2023 wurde ein neues Gesetz als Beschluss zur Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland” Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!

Was soll ich tun und was muss ich wissen?

Wie kann ich ein Visum/eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um einen Job zu finden?

Wenn Sie als qualifizierte Fachkraft einen Arbeitsplatz in Deutschland finden möchten, können Sie ein deutsches Visum/eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Fachkräfte sind Personen, die über eine in Deutschland anerkannte qualifizierte Berufsausbildung oder einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss verfügen. Qualifizierende Berufe sind Tätigkeiten, die eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium voraussetzen. Mehr erfahren Sie in unseren Kapiteln „Duale Ausbildung” und “Schulbildung“.

Wo beantrage ich ein Visum?

Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie zunächst ein Visum bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land oder einem Nachbarland beantragen.

Bitte beachten Sie: Es kann mehrere Monate dauern, bis Ihr Visumantrag bearbeitet wird.

Sollten Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, wenden Sie sich bitte bei der Einreise an die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes und beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche.

Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Unter auswaertiges-amt.de. Sie finden eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen.

Welche Dokumente benötige ich, um ein Visum/eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

In unserem Abschnitt „Nationale Visa” finden Sie alles, was Drittstaatsangehörige zur Erlangung eines Staatsangehörigkeitsvisums benötigen visa Liste aller Dateien.

Zur Erteilung eines Visums zur Arbeitssuche benötigen Sie außerdem folgende Dokumente:

  • Nachweis, dass Sie eine anerkannte Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben.
  • Zeigen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nach, um die erforderlichen Arbeiten ausführen zu können. Welches Niveau Sie benötigen, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit ab.
  • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts während der gesamten Arbeitssuche. Wenn Sie selbst nicht über ausreichend Geld verfügen, kann ein Dritter eine sogenannte Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „National Visa Commitment Statement.

Was passiert nach dem Betreten?

Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie die oben genannten Dokumente vorlegen, zu denen in der Regel auch die polizeiliche Meldepflicht und ein Mietvertrag gehören. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und entscheidet, ob Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Sie können bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben. In dieser Zeit können Sie nach einem passenden Job suchen. Während Ihrer Jobsuche können Sie bis zu 10 Stunden pro Woche bei potenziellen Arbeitgebern ausprobieren. Sobald Sie einen geeigneten Arbeitsplatz gefunden haben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit beantragen. Sie können dies bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde tun. Nur mit dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie arbeiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Skilled Worker Visum.

Was passiert, wenn ich keinen Job finde?

Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten keinen geeigneten Job finden, müssen Sie das Land erneut verlassen. Nach sechs Monaten in Ihrem Heimatland können Sie bei der Deutschen Botschaft erneut ein Visum zur Arbeitssuche beantragen.

Wichtig

Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf unserer Website. Kapitel „Stellensuche und Bewerbung“.

Kommentare

Aktuelles