Vier Haftbefehle wurden im Jahr 2022 wegen Terminschwierigkeiten bei der großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken zurückgezogen, so die Landesregierung. Grund dafür war nach Angaben der saarländischen Regierung die Bestellung von Strafverteidigern und Sachverständigen auf Antrag der Landtagsabgeordneten Dagmar Heib und Jonas Reiter (beide CDU). Nach der Strafprozessordnung darf die Untersuchungshaft nur in Ausnahmefällen sechs Monate überschreiten.
Der Widerruf der vier Haftbefehle basierte auf zwei Verfahren. Einmal wurden besonders schwere Erpressung und Erpressung wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt: Hier kamen beide Angeklagten gemäß dem Juni-Urteil des Oberlandesgerichts Saarland frei, wie aus den Stellungnahmen hervorgeht.
Ein Angeklagter wurde im zweiten Prozess wegen eines besonders schweren Raubüberfalls freigelassen. Wie die Landesregierung in ihrer Antwort schrieb, wurde der Zweitangeklagte inhaftiert, weil er gleichzeitig in anderen Verfahren verurteilt wurde.
In beiden Fällen waren die maßgeblichen Umstände für die Dauer der Saarbrücker Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unerheblich, es wurde jedoch das Hauptsacheverfahren beim Landgericht Saarbrücken anhängig gemacht. Die Justiz ist personell ausreichend ausgestattet.
Das Justizministerium hat der Staatsanwaltschaft zur Unterstützung der Abteilungsleiter eine Liste mit Fachärzten für Forensische Psychiatrie und Psychologie im Saarland, Rheinland-Pfalz und den umliegenden Regionen übermittelt. Die Liste liege auch Gerichten vor, hieß es. Darüber hinaus steht das Ministerium in Kontakt mit der Universität des Saarlandes, um das Institut für Forensische Psychologie und Psychiatrie personell aufzustocken.