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Via Video: Zeugenaussagen von Opfern sexueller Gewalt

Video-Aussagen
Eine Videokamera steht im Landgericht Düsseldorf in einem Gerichtssaal.

Ermittler und Gerichte können Videotechnik nutzen, um Opfer sexueller Gewalt in Nordrhein-Westfalen umfassend zu vernehmen. Das geht aus einem Bericht von Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) an Mitglieder des Rechtsausschusses hervor, der am Mittwoch in Düsseldorf tagen soll. Dementsprechend wurden in den letzten Jahren 295 Systeme an die Polizeibehörden des Landes verteilt. „Damit ist die Vollausstattung aller KPBs der NRW-Polizei sichergestellt“, heißt es in dem Bericht.

Im Justizwesen sind die 87 Landgerichte und 19 Landgerichte in NRW mit Technik zur schonenden Befragung von Opfern ausgestattet. Dabei handelt es sich laut Gerichtsbericht vor allem um mobile Lösungen. Die Technik lässt sich schnell auf- und abbauen, um sie an andere Behörden zu liefern.

Laut dem Generalstaatsanwalt haben nun alle Gerichte des Landes Videozugriff auf die Vernehmungen und Zeugenaussagen der Opfer. Seit Ende 2019 muss der Generalstaatsanwalt beim Einsatz der Technologie zurückhaltend bleiben. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte in Düsseldorf, Hamm und Köln konnten nur Teilzahlen nennen. Nicht alle Befragungen wurden statistisch dokumentiert und teilweise war unklar, ob Befragte in den Verfahren auch Opfer sexueller Gewalt waren.

Beim Oberlandesgericht Düsseldorf sind zwischen 60 und 65 Fälle bekannt, in denen Opfer in der Vorbereitungsphase videotechnisch vernommen wurden. Aus dem Gericht selbst sind Video-Zeugenvernehmungen im einstelligen Bereich bekannt.

Das Landgericht Köln konnte keine Zahlen nennen. Nur in Bonn finden jedes Jahr in geringem Umfang Zeugenvernehmungen mit Bildschirmtechnik statt. Zum Beispiel wurde die Videoaussage eines 9-jährigen Opfers im letztjährigen Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eingeführt.

Das zuständige Oberlandesgericht Hamm im westfälischen Bundesland hat im Rahmen der Ermittlungen 34 Videoaussagen abgegeben. Laut der ausgewerteten Statistik wird diese Technologie nicht in Verfahren vor Bezirks- und Bezirksgerichten eingesetzt.

Der Bericht stellt jedoch fest, dass die am Prozess Beteiligten nicht immer den Einsatz von Videotechnologie verstehen. Teilweise werden diese Aussagen nach entsprechender Auswertung der Videoaufzeichnung in Textform in den Prozess eingebracht.

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