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VGH verurteilt Arbeiten des Regionalbüros zur Ausbaggerung von Wildbächen

Rappenalptal im Allgäu
Der durch Flußbaumaßnahmen begradigte Rappenalpbach im Rappenalptal.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Landesamt Oberallgäu im Streit um angeblich illegale Baggerarbeiten im Allgäuer Rappenalpbach scharf kritisiert und ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Wie der VGH am Freitag berichtete, hieß es in einem Gerichtsbeschluss, die Gemeinde habe “wahrscheinlich rechtswidrig” einen Bescheid gegen die Alpengenossenschaft erlassen. Mehrere Medien hatten zuvor über die Entscheidung des Münchner Richters berichtet. Das Landratsamt konnte sich am Freitag zunächst nicht dazu äußern.

Hintergrund ist, dass die Genossenschaft im vergangenen Jahr mit Baggern einen großflächigen Umbau des rund 1,6 Kilometer langen, stark geschützten Wildbachs im Rappenalptal bei Oberstdorf durchführte. Interpol ermittelt nun auch in Gebieten, die im Verdacht stehen, schutzbedürftig zu sein. Der Fall kommt am kommenden Donnerstag auch vor den Umweltausschuss des Landtags.

Die Entscheidung des VGH könnte weitreichende Folgen für weitere Rechtsstreitigkeiten haben. Denn das Gericht betonte, dass der Ausbau des Alpenbachs „formell rechtswidrig“ sei, weil der Ausbau des Gewässers genehmigt werden müsse. Aber die Genossenschaft konnte glauben, dass sie die Maßnahmen durchsetzen konnte, dank einer E-Mail der Naturschutzbehörde, in der einige Bauarbeiten als „ideal“ und zulässig beschrieben wurden. Der VGH wertet daher den Umstand, dass die örtlichen Behörden den Bergbauern später die illegale Bebauung vorwarfen, als „widersprüchlich und machtmissbräuchlich“.

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