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VGH verbietet auch Gießener Verkehrstest

Fahrradfahrer im Verkehr
Ein Radfahrer schlängelt sich zwischen Autos hindurch.

Der Massenverkehrstest in Gießen wurde auch vom Hessischen Landesverwaltungsgericht (VGH) verboten. Wie der VGH am Mittwoch mitteilte, weist die Entscheidung die Berufung der Stadt Gießen gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen zurück. Der für Verkehrsrecht zuständige Zweite Senat des VGH begründet dies damit, dass die Anordnung einer Verkehrskontrolle nach der Straßenverkehrsordnung die „Erkennung einer Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs“ voraussetze außergewöhnliche Umstände, die den Versuch „unbedingt erforderlich“ machen. Die Stadtregierung gab keine vernünftige Erklärung für diese beiden Probleme.

Autos in der hessischen Innenstadt können dem Test zufolge zukünftig nur noch einmal die äußeren Fahrspuren des Werksrings rund um die Innenstadt in Fahrtrichtung zur Straße nutzen, bisher die inneren Fahrspuren sollten für Fahrräder und Busse reserviert werden. Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt mehr Platz und Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger schaffen. Darüber hinaus soll das Projekt als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Innenstadt dienen. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte zuvor dem Eilantrag zweier Anwohner stattgegeben, die sich gegen die neue Verkehrsordnung ausgesprochen hatten.

Nach der Begründung des VGH ist die Stadt nicht ausreichend auf die Stellungnahmen des Polizeipräsidiums und der Polizeidirektion Hessen eingegangen. Regierungspräsidium Gießen. Sie „äußerten ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieses Versuchs“. Darüber hinaus bestehen Bedenken, dass durch die geplanten gemeinsamen Radwege für Busse neue Gefahren für die Verkehrssicherheit entstehen. Laut VGH wurden diese „nicht geklärt, sondern ignoriert“. Diese Entscheidung kann nicht vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

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