Ein 20-jähriger Mann wurde am Dienstag zu vier Jahren und acht Monaten Haft in einem Jugendgefängnis verurteilt, weil er Anfang Februar einen Justizbeamten in einer Jugendeinrichtung in Schleswig schwer verletzt hatte. Das teilte ein Sprecher des Amtsgerichts Flensburg mit. Der Angeklagte muss sich seit Ende August vor dem Landgericht Flensburg wegen schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung verantworten.
Laut einer früheren Gerichtserklärung behaupteten die Staatsanwälte, dass der Beamte am 4. Februar unter dem Vorwand „Zelle“ in sein Büro gekommen sei und mit einer selbstgebauten Waffe gedroht habe. Er soll sie schwer misshandelt und ihr dabei das Notrufgerät und den Schlüsselring abgenommen haben. Als die Frau um Hilfe rief, soll er ihr mit den Schlüsseln in der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die 20-jährige Frau soll den Beamten außerdem an den Haaren hinter sich hergezerrt und sie zusammen mit zwei zufällig aufgetauchten Insassen auf der Toilette eingesperrt haben. Zuvor hatte er damit gedroht, andere Gefangene zu Tode zu schlagen, wenn sie um Hilfe riefen.
Der Angeklagte teilte dem Gericht mit, dass er lediglich mit dem Polizisten sprechen wollte, bevor er sich zur Flucht entschloss. Doch später gab er wegen der Kameras und Sicherheitsvorkehrungen auf.
Der 20-Jährige verbüßt eine Jugendstrafe in Schleswig, wo er im Jugendgefängnis Husum zu zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt wurde. Gericht. Nach dem gewaltsamen Übergriff wurde er in ein anderes Jugendzentrum verlegt. Bei der Festsetzung der geltenden Jugendstrafe habe das Gericht die Husumer Entscheidung berücksichtigt. Nach der Urteilsverkündung erklärten Staatsanwalt, Kläger und Angeklagter, dass sie auf ihr Recht auf Berufung verzichteten. Das Urteil ist daher rechtskräftig.