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Verwaltungsgericht Kassel bestätigt Abschussverbot auf Wölfe

Wölfe:Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld.
Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld.

Verwaltungsgericht Kassel bestätigt Abschussverbot auf Wölfe

Das Verwaltungsgericht Kassel hat einen vorläufigen Stopp der Erschießung zweier Wölfe im Fluss Ren bestätigt. Das Gericht erklärte am Mittwoch, dass die Genehmigung der Erschießung des Tieres illegal sei. Die beiden zum Abschuss freigegebenen Wölfe waren für mehrere Viehsterbefälle im hessisch-bayerischen Grenzgebiet der Rhön verantwortlich. Den Erkenntnissen der Behörden zufolge lässt sich jedoch nur in einem einzigen Fall mit Sicherheit belegen, dass Wölfe zumindest grundlegende Gruppenschutzmaßnahmen, etwa in Form von Zäunen gegen Pflanzenfresser, überwunden haben.

In den übrigen Fällen lässt sich nicht ausschließen, dass die Wölfe einfach die Gelegenheit nutzten, um leichte Beute zu fangen, da die Pflanzenfresser keine Abwehrmöglichkeiten gegen sie hatten. Richter Cassel sagte, es sei zumindest vorerst nicht möglich festzustellen, ob das Paar sein Jagdverhalten geändert und auf Nutztiere abgezielt habe, die zumindest durch grundlegende Schutzmaßnahmen geschützt seien.

Am 26. Oktober genehmigte das Regierungspräsidium Kassel (RP) eine Ausnahme bis zum 9. Oktober für die Erschießung von Menschen in der Gemeinde Ehrenberg an der hessisch-bayerischen Grenze (Kreis Fulda) in der Nähe eines Wolfes, der wiederholt tötete Schaf. Zuvor hatte das Land Unterfranken eine Ausnahmegenehmigung für das Wolfspaar erlassen, nachdem in der Renne mehrere Schafe getötet worden waren.

RP Kassel berichtet von „Viehschäden“ in Stadtteilen. Ellenberg (Kreis Fulda) hat am 6. und 9. Oktober eingereicht. Nach diesen und anderen Angriffen, unter anderem im Spessart, Hessen und Bayern, vermutet man, dass die Wölfe gelernt haben, den „angemessenen Gruppenschutz“ zu überwinden. Weitere Angriffe werden erwartet. „Die Entfernung der beiden Wölfe war daher nach dem Naturschutzgesetz gerechtfertigt und zulässig“, sagte die Behörde.

Die Naturschutzbehörde hat eine Klage gegen die Ausnahmegenehmigung eingereicht. Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Kassel stellten daraufhin ihre Verfahren bis zur Entscheidung über den Eilantrag ein.

Quelle: www.bild.de

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