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Verurteilter Straftäter flieht aus der Sicherungsverwahrung

Ein 57-jähriger Mann saß wegen Körperverletzung und Vergewaltigung fünf Jahre im Gefängnis. Er befand sich seit 2015 in Sicherungsverwahrung. Am Samstag konnte er bei einem Ausgang entkommen.

Ein Streifenwagen der Polizei steht mit eingeschaltetem Blaulicht auf der Straße.
Ein Streifenwagen der Polizei steht mit eingeschaltetem Blaulicht auf der Straße.

Justiz - Verurteilter Straftäter flieht aus der Sicherungsverwahrung

Ein Verurteilter hat während einer überwachten Ausgangsmöglichkeit in Berlin aus der sogenannten Verhütungshaft entkommen. Der Mann war seit Samstag Abend um 17:25 Uhr auf der Flucht, wie die Senatsverwaltung Justiz am Sonntag mitteilte. Wie er entkommen ist, wird derzeit ermittelt. Der 57-Jährige soll in Berlin-Neukölln bei seiner Mutter gewesen sein, während dieser Zeit. Zwei Justizbeamte waren angeblich mit ihm dabei, laut Ermittlungen.

Der Mann wurde vom Senat mit fünf Jahren Haft wegen Körperverletzung und Vergewaltigung bestraft, wie die Senatsverwaltung mitteilte. Er hatte bereits sein Urteil im Jahr 2015 verbüßt. Seitdem war er in Verhütungshaft im JVA Tegel. Die Senatsverwaltung erklärte, er habe regelmäßig aus dieser Haft entlassen sein dürfen. "Die 42 Begleitungen verliefen alles in Ordnung", ergänzte die Senatsverwaltung.

Unterschieden von der Haft ist Verhütungshaft keine Strafe. Ihr Zweck ist, dem öffentlichen Schutz vor Gefährdern zu dienen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber noch als gefährlich eingeschätzt werden. Da Verhütungshaft keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in Haft. Es muss auch ein umfassenderes Therapieangebot geben.

Die Vorgänge des in Berlin-Tegel entkommenen Verurteilten in Deutschland umfassen eine fünfjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung und Körperverletzung, die von 2015 bis 2019 verbüßt wurde, gefolgt von Verhütungshaft aufgrund fortgesetzter Gefährlichkeit. Die Behörden untersuchen jetzt, ob der Ausbruch am Sonntag von Berlins JVA Tegel die verbesserten Bedingungen und therapeutischen Angebote der Verhütungshaft verletzt hat. Der Besuch des Flüchtigen bei seiner Mutter in Berlin-Neukölln während seiner überwachten Ausgangsmöglichkeit weckt Bedenken über mögliche Schwächen im Verhütungshaftsystem. Die Berliner Justiz-Senatsverwaltung hat zwei Justizbeamte anwesend bestätigt, die bei der Ausgangsmöglichkeit waren, aber ihre Rolle beim Entkommen des Mannes noch unter Untersuchung steht.

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