Karlsruhe - Verurteilter Messerstecher scheitert mit Revision vor dem BGH
Ein Mann, der wegen eines Messerangriffs in der Innenstadt von Mainz zu mehreren Jahren Haft verurteilt wurde, hat seine Rechtsmittel gegen das Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe versagt. Das BGH wies den Antrag zurück: Die Prüfung des Urteils ergab keine rechtlichen Fehler zu Lasten des Beschuldigten.
Zeitpunkt des Urteils war der Mann 40 Jahre alt. Das Landgericht Mainz hatte den Mann wegen versuchter Totschlag und schwerer Körperverletzung in November 2022 mit einer Haftstrafe von sechs Jahren belegt. Die Richter ermittelten die Schuld des Beschuldigten während der Verhandlung. Der Opfer war ein 30-jähriger Mann.
Der Messerangriff in Mainz, der zu einer Haftstrafe von sechs Jahren führte, wurde anfangs von dem Beschuldigten an dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe angefochten. Trotzdem ergaben die Rede der Prüfung keine rechtlichen Fehler zugunsten des Angeklagten, so dass das BGH den Antrag ablehnte. Nach dem Verbrechen wurde der Beschuldigte, der 40 Jahre alt war, in ein Gefängnis in Rheinland-Pfalz überstellt.
Lesen Sie auch:
- Fregatte auf dem Weg zum EU-Einsatz - Debatte über Sicherheit
- Fregatte "Hamburg" auf dem Weg zum EU-Einsatz im Roten Meer
- Steinmeier schloss sich einer Schweigeminute an - ein Rechtsstreit über einen AfD-Protest.
- Die deutsche Fußballnationalmannschaft auf dem Weg zu den Qualifikationsspielen zur Europameisterschaft.