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Verurteilter Messerstecher scheitert mit Revision vor dem BGH

Der Mann sitzt nach einem Urteil des Landgerichts Mainz seit Ende 2022 in Untersuchungshaft. Der BGH sieht keinen Anlass, das Urteil zu ändern.

Die Rechtsmittel bleiben erfolglos, die Berufung des Verurteilten wird zurückgewiesen....
Die Rechtsmittel bleiben erfolglos, die Berufung des Verurteilten wird zurückgewiesen. (Symboloptik)

Karlsruhe - Verurteilter Messerstecher scheitert mit Revision vor dem BGH

Ein Mann, der wegen eines Messerangriffs in der Innenstadt von Mainz zu mehreren Jahren Haft verurteilt wurde, hat seine Rechtsmittel gegen das Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe versagt. Das BGH wies den Antrag zurück: Die Prüfung des Urteils ergab keine rechtlichen Fehler zu Lasten des Beschuldigten.

Zeitpunkt des Urteils war der Mann 40 Jahre alt. Das Landgericht Mainz hatte den Mann wegen versuchter Totschlag und schwerer Körperverletzung in November 2022 mit einer Haftstrafe von sechs Jahren belegt. Die Richter ermittelten die Schuld des Beschuldigten während der Verhandlung. Der Opfer war ein 30-jähriger Mann.

Der Messerangriff in Mainz, der zu einer Haftstrafe von sechs Jahren führte, wurde anfangs von dem Beschuldigten an dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe angefochten. Trotzdem ergaben die Rede der Prüfung keine rechtlichen Fehler zugunsten des Angeklagten, so dass das BGH den Antrag ablehnte. Nach dem Verbrechen wurde der Beschuldigte, der 40 Jahre alt war, in ein Gefängnis in Rheinland-Pfalz überstellt.

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