Ein Anwalt des Messerangreifers aus Brockstedt in Schleswig-Holstein schloss ein terroristisches Motiv für seinen Mandanten aus. „Ich bin mir sicher, dass er keine politischen, religiösen oder terroristischen Motive hat“, sagte Björn Seelbach, Rechtsanwalt der Deutschen Presse-Agentur, am Freitag. Er wurde bei der Ausstellung des Haftbefehls am Donnerstag von einem Kollegen vertreten. Sein Mandant machte keine Angaben zu den Vorwürfen. Das Amtsgericht erließ Haftbefehle wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen.
Er ließ Ibrahim A. ein kleineres Strafverfahren im Raum Bonn führen, wo die Palästinenser von 2015 bis 2020 lebten. Vertreten seien Personenschäden, Sachbeschädigungen, Ladendiebstahl und Verkehrsdelikte, sagte Seelbach. Bei seinem Mandanten wurden damals und während seiner anschließenden Untersuchungshaft in Hamburg keine extremistischen Neigungen festgestellt. Der Verteidiger glaubt, dass der 33-Jährige verrückt geworden sein könnte, als er es in einem Regionalzug tat. Er kann auch psychisch krank sein oder unter dem Einfluss von Drogen stehen.
Sein Mandant wurde nach seiner Festnahme am 20. Januar 2022 in Haft einer „kalten“ Entgiftung unterzogen. Er wurde mit Methadon misshandelt. Als er vom Amtsgericht Hamburg-Heiligtum verurteilt wurde. Georg erhielt eine reduzierte Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl. Vor seiner Entlassung suchte A. eine Behandlung, um seinen Drogenentzug zu stärken. Das sei abgewiesen worden, sagte Seelbach.
Er legte Berufung gegen das Urteil ein, weil sein Mandant glaubte, er habe sich vor einer Drogeneinrichtung in Hamburg mit einem Messer verteidigt. Im Dezember vergangenen Jahres machte er als Anwalt das Amtsgericht darauf aufmerksam, dass die Haftzeit kurz vor dem Strafmaß stünde. Die Aufhebung des Haftbefehls am 19. Januar kam für ihn jedoch überraschend, da er nach seiner Freilassung zunächst mit seinem Mandanten über Hilfe sprechen wollte. “Ich habe versucht, ihn zu erreichen, aber er wurde sofort vor die Tür gesetzt”, sagte Seelbach.