- Eine Elterninitiative für eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) in Baden-Württemberg läuft Gefahr, dass ihr Volksbegehren für eine G9-Option für alle Klassen vor der Einsendung abgelehnt wird. Das Innenministerium in Stuttgart hat die Zustimmung verweigert, mit der Begründung, dass das geplante Volksbegehren verfassungswidrig ist und die Antragsunterlagen von unberechtigten Vertretern der vorigen Volksinitiative eingereicht wurden.
- Die Antragsteller können innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen gegen das Ministeriumsurteil beim Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg. Die Vertreter der Volksinitiative „G9 jetzt! BW“ kündigten Reaktionen abends an.
- G9 ist derzeit nur ein Modellprojekt
- Eine Elterninitiative kämpft für eine G9-Option für alle Klassen am Gymnasium. Mit dem Volksbegehren wollen Eltern allen Schülern am Gymnasium ab 2026 die Möglichkeit geben, das Abitur in neun Schuljahren zu erlangen.
- In Baden-Württemberg ist der achtjährige Gymnasium die Norm. G9 existiert nur als Modellprojekt an 44 staatlichen Schulen und einigen Privatschulen.
- Die grüne-schwarze Koalition einigte sich auf Vorschläge für grundlegende Schulreformen im April. Danach soll G9 ab der Schuljahresbeginn 2025/2026 eingeführt werden – anfangs nur für Klassen fünf und sechs. Die Gymnasien sollen außerdem die Option gehabt haben, G8-Spuren anzubieten – allerdings ohne zusätzliche Gelder dafür zu erhalten.
- Das Volksbegehren basiert auf einer Volksinitiative mit mehr als 100.000 Stimmen. Laut Organisatoren wurden bei der Einsendung der Dokumente für das Volksbegehren die notwendigen 10.000 Unterschriften gesammelt. Das Landtag hat die Volksinitiative im April abgelehnt. Ihre Initiatoren gehören nicht mehr dem Team des Volksbegehrens an. Dies ist der Grund, warum das Interior Ministerium eine Verletzung des Volksbegehrensgesetzes sieht.
- Weiterhin sieht das Ministerium die Umsetzung des Volksbegehrens als verfassungswidrig an, weil die unterlegende Gesetzesvorschlag, im Fall einer Zustimmung in einem Referendum, erhebliche Kosten verursachen und den Haushaltsausgleich und die Haushaltsbefugnis des Parlaments signifikant beeinflussen würde. Für die Umsetzung wären Personalkosten in Höhe von rund 375 Million Euro pro Jahr zu berücksichtigen. Gemäß dem Staatsverfassungsbuch darf kein Volksbegehren oder Referendum über den Staatshaushalt erfolgen, erklärte das Ministerium.
- Des Weiteren hätten die Kosten ausdrücklich als monetäre Summe in dem Gesetzesvorschlag erwähnt werden müssen. „Stattdessen wurde lediglich eine Beschreibung des Aufwandes an Abgeordneten präsentiert“, so heißt es. Das erfüllt nicht die Anforderungen an die sogenannte Spezifizität des Gesetzesvorschlags in Volksbegehren, wie das Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg in einer früheren Entscheidung entschieden hat.
- Trotz der Möglichkeit des Abbrechens durch das Innenministerium in Stuttgart setzt sich eine Elterninitiative in Baden-Württemberg unbeirrt für ein Volksbegehren ein, um eine neunjährige Gymnasiums-Option (G9) für alle Klassen ab 2026 einzuführen.
- Das Ministerium hat die Begründung geäußert, dass das Volksbegehren verfassungswidrig sei und die Antragsunterlagen von unberechtigten Vertretern einer früheren Volksinitiative eingereicht wurden.
- Die Ablehnung des G9-Volksbegehrens durch das Innenministerium in Stuttgart hat Besorgnis bei seinen Anhängern ausgelöst, da sie nur zwei Wochen Zeit haben, Berufung einzulegen beim Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg.
- Die mit der Umsetzung des G9 verbundenen Kosten sind ein Streitpunkt, wobei das Ministerium argumentiert, dass der Vorschlag nicht die Anforderungen an die Spezifizität von Volksbegehren erfüllt, da keine explizit genannten finanziellen Implikationen erwähnt wurden.
Neunjähriges Gymnasium - Vert disposal - Das Ende fúr G9-Volksinitiative?
Für ein Volksbegehren wären Eltern etwa 770.000 Unterschriften benötigt.