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Versuch, Ex-Frau zu ermorden? Bauingenieur vor Gericht

Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Ein Bauingenieur steht vor einem Berliner Landgericht, weil er angeblich seine Ex-Frau in seine Wohnung gelockt und mit einem Messer angegriffen haben soll. Der 35-Jährige wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er wollte die Frau in seinem Alter töten und ihren Leichnam nach “monatelanger aufwändiger Planung” entsorgen, heißt es in der Anklageschrift, die bei der Eröffnung des Gerichts am Dienstag verlesen wurde. Die Verteidiger kündigten an, ihre Mandanten würden sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den Vorwürfen äußern.

Der Deutsche soll geplant haben, seine Ex-Frau in einem Familienstreit umzubringen. Es könnte um ihre Tochter gehen, steht daneben. Am 31. Juli 2022 überredete er den 35-Jährigen nach einem gemeinsamen Abendessen, in seine Wohnung in Berlin-Reinickendorf zu kommen. Er überzeugt sie, dass er ihre Hilfe beim Toilettengang braucht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft griff der Angeklagte plötzlich mit einem Küchenmesser an und versuchte zunächst, seiner Ex-Frau ins Auge zu stechen. Die Frau, die auch Ingenieurin ist, hielt es zunächst für einen Scherz. An ihrem starken Widerstand scheiterte er. Dann schlug er sie und stach auf sie ein.

Nach rund 90 Minuten Kampf habe die Frau endlich ihr Wohnzimmerhandy in die Finger bekommen und eine Notrufnummer angerufen, heißt es in der Anklageschrift. Daraufhin habe der Mann sie gehen lassen – „weil die von ihm detailliert geplante unentdeckte Tötung und Beseitigung der Leiche nach Benachrichtigung durch die Polizei aus seiner Sicht nicht mehr möglich war“. Die Frau erlitt unter anderem eine lebensgefährliche Stichwunde am Hals, mehrere Platzwunden an Hand und Arm sowie ein massives Hämatom.

Der Mann ist ebenfalls nicht vorbestraft, wurde bei der Schlägerei ebenfalls verletzt und befindet sich seit dem Vorfall in Haft. Die Anwälte kündigten an, dass sie ihrem Mandanten am zweiten Verhandlungstag, dem 7. Februar, eine Erklärung vorlesen würden.

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