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Verständigungskritik im Grünen-Gewölbe-Prozess

Einbruch Grünes Gewölbe
Zwei Mitarbeiter der Spurensicherung stehen vor dem Residenzschloss mit dem Grünen Gewölbe.

Die Einigung von Staatsanwaltschaft, Verteidigern und Gericht im Prozess um den Schmuckdiebstahl im Grünen Gewölbe vor dem Landgericht Dresden ist auf Kritik gestoßen. Am Mittwoch sagte Rico Gebhardt, Vorsitzender der linken Fraktion im Landtag, es seien noch viele Fragen offen, etwa Fragen zu anderen Beteiligten und was mit der verbleibenden Beute passiert sei. Gerichte sind unabhängig und Vereinbarungen sind in Strafverfahren üblich. „Allerdings bleibt ein faden Beigeschmack, wenn man bedenkt, wie viel Schaden die Täter angerichtet haben und dass sie zumindest beim Anzünden einer Tiefgarage Menschenleben gefährdet haben.“ Kritisiert vom AfD-Bundestagsabgeordneten Gruppe “Profitable Deals” und sprechen über politische Skandale. „Kriminelle Gruppen machen Razzien in Sachsen und geben dann brav einen Teil der Beute zurück, mit Zugeständnissen im Gegenzug“, sagte der kulturpolitische Sprecher Thomas Kirsten. fünf der sechs Angeklagten sollen ihre Strafen reduziert werden. Bei Vorgesprächen kurz vor Weihnachten wurde ein Teil der Beute des Museumsraubs vom 25. November 2019 zurückgegeben, jedoch beschädigt oder unvollständig, wobei einige besonders bemerkenswerte Gegenstände fehlten.

Der Angeklagte muss zudem eine Strafminderung zahlen. Über die Entscheidung, Planung, Vorbereitung und den Ablauf der Tat, Ihre Beteiligung und Mitwirkung an der Tat Auskunft geben und Fragen beantworten.

Bei der Beurteilung von Untergebenen und Vorgesetzten sagte Gerichtssprecher Andreas Feron, die vom Gericht verhängten Strafen bei einer Vielzahl von Geständnissen sollten “den gesetzlichen Strafrahmen in der Praxis” berücksichtigen. . Strafen von mehr als zehn Jahren gibt es in der Regel nur wegen Totschlags oder gefährlicher Körperverletzung. Auch ohne Vereinbarung ist der Schadensersatz als Minderung anzusehen.

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