Verpflichtungsschreiben für ein Besuchervisum
Auch wenn Sie Familie oder Freunde nur für kurze Zeit besuchen möchten: Um ein Besuchervisum für Deutschland zu erhalten, müssen Drittstaatsangehörige in der Regel nachweisen, dass sie über ein Visum verfügen Geld, um die Ausgaben während ihres Aufenthalts zum Lebensunterhalt zu decken. Kann eine Person selbst kein ausreichendes Geld nachweisen, kann eine in Deutschland lebende Person eine Patenschaft für den Besucher übernehmen. Dies kann ein Verwandter, ein Bekannter oder auch ein Unternehmen oder eine Institution sein, die nachweisen kann, dass sie über ausreichende Mittel verfügt. Diese Garantie wird als „Verpflichtungserklärung“ bezeichnet. Diese Verpflichtungserklärung kann der Besucher dann der Botschaft als Zahlungsnachweis bei der Beantragung eines Visums vorlegen.
Hier erfahren Sie, ob und wie Sie eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum einreichen können. Alle Informationen zum Besuchervisum selbst finden Sie in unserem Kapitel „Besuchervisum“. Weitere Informationen zum Thema Langzeitaufenthaltsverpflichtungserklärungen finden Sie in unserem Abschnitt „National Visa Commitment Statement".
Was muss ich wissen?
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Wer ein deutsches Visum möchte, muss dies nachweisen kann Reisekosten und Aufenthalt in Deutschland bezahlen. Ist eine Person nicht in der Lage, die Kosten selbst zu tragen, kann ein Dritter eine sogenannte „Verpflichtungserklärung“ abgeben. Damit verpflichtet sich die Person, im Notfall für die Kosten des Besuchers aufzukommen Dazu gehören auch die Kosten für medizinische Behandlung oder Abschiebung.
Wenn Sie beispielsweise einen Freund oder ein Familienmitglied haben, das ein Visum für Deutschland beantragen möchte, aber nicht nachweisen kann, dass er sich die medizinischen Kosten leisten kann, sind Sie können in ihrem Namen eine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn Sie die Unterkunft selbst bezahlen können.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Verpflichtungserklärung für jemanden abzugeben?
Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in Deutschland gemeldet.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, die EU-Staatsbürgerschaft, Isländische, liechtensteinische oder norwegische Staatsbürgerschaft oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Bitte beachten Sie: Ihre Aufenthaltserlaubnis muss länger gültig sein, als Ihr Besucher in Deutschland bleiben möchte. Wichtig: Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, einer Duldung oder einer falschen Bescheinigung können keine Verpflichtungserklärung abgeben.
- Sie verfügen über ausreichende Einkünfte oder Ersparnisse und können dies nachweisen. Dies können Sie unter Wie weise ich nach, dass ich genug habe Geld? Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wie viel Geld muss ich bereitstellen?“ ”.
Wie weise ich nach, dass ich über genügend Geld verfüge, um mich zu engagieren?
Welche Dokumente als Finanzierungsnachweis verwendet werden können, hängt von Ihrer beruflichen Stellung ab.
- Ich bin Angestellter:Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen. Wenn Sie nicht jeden Monat eine Gehaltsabrechnung erhalten: Bitte bringen Sie Ihre letzte Gehaltsabrechnung und die letzten drei
- mit
- Ich bin Rentner: Ihr Rentenbescheid.
- Ich beziehe Arbeitslosengeld I: Bescheid über die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Bitte beachten Sie: Sie können keine Verpflichtungen gegenüber dem Sozialamt anmelden, wenn Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen.
- Ich bin selbstständig oder freiberuflich tätig:
- Ihr letzter Steuerbescheid oder
- Nachweis Ihres aktuellen Nettoeinkommens von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Informationen - Einkommen der letzten drei Monate
- Nachweis Ihrer Krankenversicherungsbeiträge (sofern Sie privat versichert sind) oder einen Nachweis über Ihre Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung
- Ich habe kein regelmäßiges Einkommen, aber Ersparnisse: Nachweis über die Höhe Ihres Sparguthabens. Wichtig: Bitte bringen Sie den Nachweis im Original mit. Berücksichtigt werden nur Sparkonten bei deutschen Banken oder Festgeldkonto. Kein ausländisches Bankkonto, keine Aktien, Gelder etc.
Wie viel Geld benötige ich, um eine Verpflichtungserklärung einzureichen?
Wie viel Einkommen oder Ersparnisse Sie benötigen, hängt davon ab, wen und wie viele Personen Sie einladen möchten . Es kommt auch darauf an, ob Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben.
Wenn Sie ledig sind und keine Kinder haben, müssen Sie mit folgenden Beträgen rechnen:
- Für Erwachsene , benötigen Sie ein Nettoeinkommen oder Ersparnisse von mindestens 1.265 € pro Monat – bei einem Restbetrag von mindestens 15.180 €. Für jede weitere erwachsene Person, die Sie einladen möchten, erhöht sich das erforderliche Nettoeinkommen um 333 € pro Monat, bzw. erhöhen Sie Ihre erforderlichen Ersparnisse Restbetrag um 4.000 €.
- Für 1 Erwachsenen + 1 Kind benötigen Sie ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.502 € oder einen Sparsaldo von mindestens 18.030 €. Für jedes weitere Kind, das Sie einladen möchten, ist dieser erforderlich würde das erforderliche monatliche Nettoeinkommen um 237 € oder das erforderliche Sparguthaben um 2.850 € erhöhen.
- Wenn Sie nur einen Minderjährigen einladen möchten, benötigen Sie: ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.169 € , oder ein Sparguthaben von mindestens 14.030 €.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Kinder haben oder Ihr Ehepartner kein eigenes Einkommen hat, Ihr erforderliches Mindesteinkommen bzw. Mindestsparguthaben erhöht sich. Erkundigen Sie sich bei der Einwanderungsbehörde nach dem Mindesteinkommen oder Mindestsparguthaben für Ihren Fall.
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig?
Die Verpflichtungserklärung kann bei der Beantragung eines Visums sechs Monate lang als Finanzierungsnachweis verwendet werden. Daher sollte die Zeitspanne zwischen Abgabe der Verpflichtungserklärung und Erteilung des Visums sechs Monate nicht überschreiten.
Die Verpflichtung zur Zahlung aller Gebühren bleibt bestehen, bis die Person, die Sie verpflichten, die Vereinigten Staaten verlässt. Eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken kann in der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. Spätestens nach 5 Jahren enden Ihre Verpflichtungen. Bisher müssen Sie alle Kosten der Person während des Notfalls tragen oder diese Kosten erstatten, wenn der Staat sie trägt.
Wichtig: Sie können Ihre Verpflichtungserklärung nach Ausstellung Ihres Visums einreichen und es kann nicht zurückgezogen werden.
Wozu verpflichte ich mich, indem ich eine Verpflichtung erkläre?
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu tragen, die dem deutschen Staat im Zusammenhang mit der Person entstehen, für die Sie die Verpflichtungserklärung abgeben.Dazu gehören:
- Lebenshaltungskosten (Essen, Kleidung usw.)
- Unterkunftskosten
- Kosten für medizinische Versorgung
- Potenziell Räumung Kosten der Ausreise
Wenn dem Land Kosten entstehen, müssen Sie diese zurückzahlen.
Wo kann ich eine Verpflichtungserklärung erhalten?
Sie können Ihre Verpflichtungserklärung ausschließlich bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes in Deutschland abgeben. Hierzu müssen Sie persönlich anwesend sein und Ihre Unterlagen mitbringen. Die Adresse der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort finden Sie unter bamf.de.
Sie müssen einen Termin vereinbaren. Diese können Sie in der Regel auf der Website der Ausländerbehörde buchen. Sollte dies nicht möglich sein, rufen Sie dort an und vereinbaren Sie einen Termin. Wenn Sie mehrere Verpflichtungserklärungen abgeben, sind in der Regel mehrere Termine erforderlich. Ein Termin reicht nur dann aus, wenn Sie eine Verpflichtungserklärung für ein Ehepaar oder Eltern mit minderjährigen Kindern abgeben möchten.
Die Gebühr für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung beträgt 29 €.
Welche Dokumente benötige ich?
Sie müssen die folgenden Dokumente zu Ihrem Termin bei der Einwanderungsbehörde mitbringen:
- Ausgefülltes „Declaration of Commitment Information“-Formular für jede Person, die Sie vertreten und die es einreichen möchte eine Verpflichtungserklärung. Ausnahme: Für Verheiratete oder Eltern mit minderjährigen unverheirateten Kindern genügt ein Formular.
- Füllen Sie das Formular „Hinweise zur Speicherung und Nutzung von Antragsdaten im VIS“ aus.
- Ein nicht unterzeichnetes Formular „Zusätzliche Verpflichtungserklärung“.
- Nachweis Ihres Einkommens oder Ihrer Ersparnisse.
- Ihr Personalausweis oder Ihre Aufenthaltserlaubnis und Ihr Reisepass.
- Kopien der Passdaten der Person, für die Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten.
Bitte beachten Sie: Die Einwanderungsbehörden können von Ihren Angaben zusätzliche Unterlagen verlangen.
Was soll ich tun, nachdem ich einen Termin bei der Einwanderungsbehörde vereinbart habe?
Wenn alle Ihre Unterlagen vollständig sind, erstellt die Einwanderungsbehörde direkt bei Ihrem Termin eine Verpflichtungserklärung. Sie erhalten das Original. Sie müssen es an die Person senden, die nach Deutschland einreisen möchte. Die Person gibt es dann zusammen mit allen anderen Dokumenten bei der deutschen Botschaft ab. Ob die Person tatsächlich ein Visum erhält, ist die Entscheidung der Botschaft.
Wichtig
Es gibt Strafen für die wissentliche Angabe falscher oder unvollständiger Informationen bei der Übermittlung einer Verpflichtungserklärung. Es kann mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe rechnen.
Quelle: handbookgermany.de