Verpflichtungserklärung zum nationalen Visum
Möchten Drittstaatsangehörige ein deutsches nationales Visum beantragen, müssen sie in der Regel nachweisen, dass sie während ihres Aufenthalts über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt verfügen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, dies selbst zu tun, kann in manchen Fällen jemand mit Wohnsitz in Deutschland für Sie bürgen. Dies kann ein Verwandter, ein Bekannter oder auch ein Unternehmen oder eine Institution sein, die nachweisen kann, dass sie über ausreichende Mittel verfügt. Diese Garantie wird als „Verpflichtungserklärung“ bezeichnet. Diese Verpflichtungserklärung kann als Finanzierungsnachweis für einen Visumantrag verwendet werden. Dies gilt jedoch nicht für alle Visa, sondern in der Regel nur für die folgenden Visa:
- Studentenvisum a >
- Ausbildungsvisum
- Arbeitsvisum
- Heiratsvisum li >
- Sprachkurse/Einschreibungsvisum
Hier Sie Hier finden Sie Informationen zu den Themen „Long-Term Access Commitment Statement“ und „Alle Inhalte“. Wie Sie ein nationales Visum erhalten, erfahren Sie im Kapitel „Nationales Visum. Weitere Informationen zum Thema Verpflichtungserklärung zum kurzfristigen Aufenthalt finden Sie in unserem Abschnitt „Verpflichtungserklärung zu Besuchervisa ".
Achtung! Am 7. Juli 2023 hat Deutschland im Rahmen der Fachkräftemigration ein neues Gesetz verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um die neuesten Informationen zu erhalten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland" Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!
Was muss ich wissen?
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Um ein Visum für Deutschland zu erhalten, muss er oder sie nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, die Reise und den Aufenthalt in Deutschland zu bezahlen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Gebühren selbst zu bezahlen, kann für bestimmte Visaarten (Studentenvisum, Heiratsvisum etc.) ein Dritter eine sogenannte „Verpflichtungserklärung“ abgeben. Das bedeutet, dass sich die Person verpflichtet, im Notfall sämtliche Kosten einer Einreise zu tragen. Die Verpflichtungserklärung deckt auch die Kosten einer medizinischen Behandlung oder einer Abschiebung ab.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Verpflichtungserklärung für jemanden einzureichen?
Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in Deutschland gemeldet.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, die EU-Staatsbürgerschaft, die isländische, liechtensteinische oder norwegische Staatsbürgerschaft oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Bitte beachten Sie: Ihre Aufenthaltserlaubnis muss länger gültig sein als der Zeitraum, für den sich die Einreisende in Deutschland aufhalten möchte. Wichtig: Personen mit einem Aufenthaltstitel, einer Duldung oder einer falschen Bescheinigung können keine Verpflichtungserklärung abgeben.
- Sie haben genügend Einkommen und können es nachweisen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wie weise ich nach, dass ich über genügend Geld verfüge?“ und „Wie viel Geld muss ich bereitstellen?“
Wie beweise ich, dass ich genug Geld habe, um mich zu engagieren?
Welche Dokumente als Finanznachweis gelten, hängt von Ihrem beruflichen Status ab:
- Ich bin Angestellter: Ihre letzten sechs Gehaltsabrechnungen. Wenn Sie nicht jeden Monat eine Gehaltsabrechnung erhalten, bringen Sie bitte Ihre letzte Gehaltsabrechnung und Kontoauszüge der letzten sechs Monate mit.
- Ich bin Rentner:Ihr Rentenbescheid.
- Ich beziehe Arbeitslosengeld I:Mitteilung über die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.
Bitte beachten Sie: Sie können keine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn Sie zivilrechtliche Leistungen oder Geld von einem Sozialamt beziehen.
- Ich bin selbstständig oder freiberuflich tätig:
- Ihr letzter Steuerbescheid oder
- Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferzeugnis von Ihr aktuelles Nettoeinkommen der letzten sechs Monate.
- Nachweis Ihrer Krankenversicherungsbeiträge (sofern Sie privat versichert sind) bzw. Nachweis Ihrer gesetzlichen Krankenversicherungsmitgliedschaft.
Wie viel muss ich bezahlen, um eine Verpflichtungserklärung einzureichen?
Wie viel Einkommen Sie für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nachweisen müssen, hängt vom Zweck des Besuchs (Ausbildung, Ausbildung, Heirat etc.) ab. Es kommt auch darauf an, ob Sie verheiratet sind und/oder an jemanden (Ehepartner, Kinder) Unterhalt zahlen müssen. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde nach den Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.
Hier finden Sie einige Beispiele für 2023, um einen Eindruck von der ungefähren Höhe Ihres Mindesteinkommens zu bekommen:
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- Für Studierende, die es wollen Wenn Sie zum Studium oder zur Abgabe einer Ausbildungsverpflichtung nach Deutschland kommen, benötigen Sie ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 2.700 Euro. Wenn Sie für eine Person (Ehepartner, Kinder) Unterhalt zahlen müssen, erhöht sich der Betrag auf mindestens 3.750 € netto pro Monat. Wenn Sie Unterhalt an zwei Personen zahlen, muss Ihr monatliches Nettoeinkommen mindestens 4.378 Euro betragen. Wenn Sie für mehrere Personen Unterhalt zahlen müssen, erhöht sich der Betrag entsprechend.
- Um eine Verpflichtungserklärung für jemanden abzugeben, der zur Arbeitssuche oder zum Heiraten nach Deutschland kommen möchte, benötigen Sie ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 2.830 Euro. Wenn Sie einer Person (Ehepartner, Kinder) Unterhalt zahlen müssen, muss Ihr monatliches Nettoeinkommen mindestens 3.930 € betragen. Wenn Sie für zwei Personen Unterhalt zahlen müssen, erhöht sich der monatliche Nettobetrag auf mindestens 4.468 Euro. Wenn Sie für mehrere Personen Unterhalt zahlen müssen, erhöht sich der Betrag entsprechend.
- Um eine Verpflichtungserklärung für jemanden abzugeben, der für Sprachkurse oder den Schulbesuch nach Deutschland kommen möchte, benötigen Sie ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 2.660 €.Wenn Sie für eine Person (Ehepartner, Kinder) Unterhalt zahlen müssen, erhöht sich der Betrag auf mindestens 3.690 € netto pro Monat. Wenn Sie an zwei Personen Unterhalt zahlen müssen, muss Ihr monatliches Nettoeinkommen mindestens 4.347 Euro betragen. Wenn es mehr Unterhaltspflichtige gibt, erhöht sich der Betrag entsprechend.
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig?
Die Verpflichtungserklärung kann bei der Beantragung eines Visums sechs Monate lang als Finanzierungsnachweis verwendet werden. Daher sollte die Zeitspanne zwischen Abgabe der Verpflichtungserklärung und Erteilung des Visums sechs Monate nicht überschreiten.
Die Verpflichtung zur Zahlung aller Gebühren bleibt bestehen, bis die Person, die Sie verpflichten, die Vereinigten Staaten verlässt. Eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken kann in der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. Spätestens nach fünf Jahren enden Ihre Verpflichtungen. Bisher müssen Sie alle Kosten der Person während des Notfalls tragen oder diese Kosten erstatten, wenn der Staat sie trägt.
Wichtig: Sobald Ihr Visum ausgestellt wurde, können Sie Ihre Verpflichtungserklärung einreichen und diese kann nicht mehr zurückgezogen werden.
Wozu verpflichte ich mich, indem ich eine Verpflichtung erkläre?
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu tragen, die dem deutschen Staat im Zusammenhang mit der Person entstehen, für die Sie die Verpflichtungserklärung abgeben. Dazu gehören:
- Lebenshaltungskosten (Essen, Kleidung usw.)
- Unterkunftskosten
- Kosten für medizinische Versorgung
- Potenziell Räumung Kosten der Ausreise
Wenn dem Land Kosten entstehen, müssen Sie diese zurückzahlen.
Wo kann ich eine Verpflichtungserklärung erhalten?
Sie können Ihre Verpflichtungserklärung ausschließlich bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes in Deutschland abgeben. Hierzu müssen Sie persönlich anwesend sein und Ihre Unterlagen mitbringen. Die Adresse der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort finden Sie unter bamf.de.
Sie müssen einen Termin vereinbaren. Diese können Sie in der Regel auf der Website der Ausländerbehörde buchen. Sollte dies nicht möglich sein, rufen Sie dort an und vereinbaren Sie einen Termin. Wenn Sie mehrere Verpflichtungserklärungen abgeben, sind in der Regel mehrere Termine erforderlich. Ein Termin reicht nur dann aus, wenn Sie eine Verpflichtungserklärung für ein Ehepaar oder Eltern mit minderjährigen Kindern abgeben möchten.
Die Gebühr für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung beträgt 29 €.
Welche Dokumente benötige ich?
Sie müssen die folgenden Dokumente zu Ihrem Termin bei der Einwanderungsbehörde mitbringen:
- Ausgefülltes „Declaration of Commitment Information“-Formular für jede Person, die Sie vertreten und die es einreichen möchte eine Verpflichtungserklärung. Ausnahmen: Für verheiratete Paare oder Eltern mit unverheirateten minderjährigen Kindern ist ein Formular ausreichend. Sie können dieses Formular auf der USCIS-Website oder persönlich erhalten.
- Füllen Sie das Formular „Hinweise zur Speicherung und Nutzung von Antragsdaten im VIS“ aus. Sie können dieses Formular auf der USCIS-Website oder persönlich erhalten.
- Nicht unterzeichnetes Formular „Zusätzliche Verpflichtungserklärung“. Sie können dieses Formular auf der USCIS-Website oder persönlich erhalten.
- Einkommensnachweis. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wie weise ich nach, dass ich über genügend Geld verfüge?“
- Ihr Personalausweis oder Ihre Aufenthaltserlaubnis und Ihr Reisepass.
- Ihre Registrierungsbestätigungsinformationen.
- Passkopie der Person, für die Sie sich anmelden möchten.
- Nachweis Ihrer Miethöhe. Dies könnte beispielsweise ein Kontoauszug sein. Wenn Sie in einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung wohnen: Nachweis Ihres Eigentums (z. B. Grundbuchauszug) und Nachweis der monatlichen Ausgaben für Ihr Haus oder Ihre Wohnung (z. B. Kontoauszug).
- Dokumentation Ihrer sonstigen regelmäßigen Ausgaben. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Kosten für ein Auto oder eine Zusatzversicherung handeln.
- Wenn Sie Unterhalt für eine andere Person zahlen (z. B. einen geschiedenen Ehepartner oder Kinder): Nachweis über die Höhe des Unterhalts.
- Ihre Kontoauszüge der letzten Monate.
- Wenn Sie Arbeitnehmer sind: Informationen Ihres Arbeitgebers, die bestätigen, dass Sie weiterhin Ihren Arbeitsplatz haben – einschließlich Informationen darüber, ob Ihr Arbeitsplatz unbefristet oder befristet ist.
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Bitte beachten Sie: Einwanderungsbehörden verlangen möglicherweise zusätzliche Unterlagen von Ihnen. Informieren Sie sich vor der Terminvereinbarung darüber, welche Unterlagen für Ihren Fall erforderlich sind.
Was soll ich tun, nachdem ich einen Termin bei der Einwanderungsbehörde vereinbart habe?
Wenn alle Ihre Unterlagen vollständig sind, erstellt die Einwanderungsbehörde direkt bei Ihrem Termin eine Verpflichtungserklärung. Sie erhalten das Original. Sie müssen es an die Person senden, die nach Deutschland einreisen möchte. Die Person übergibt es dann zusammen mit allen anderen Dokumenten an die deutsche Botschaft. Ob der Antragsteller tatsächlich ein Visum erhält, entscheidet die Botschaft.
Wo finde ich Informationen zur Verpflichtungserklärung, die Teil des Zulassungsplans ist?
Derzeit haben nur syrische und irakische Staatsbürger Einschreibungsprogramme, und das auch nur in bestimmten Bundesländern. Weitere Informationen finden Sie unter proasyl.de.
Wichtig
Es gibt Strafen für die wissentliche Angabe falscher oder unvollständiger Informationen bei der Übermittlung einer Verpflichtungserklärung. Es kann mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe rechnen.
Quelle: handbookgermany.de