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Verlegung der Thälmann-Gedenkstätte rechtswidrig

Verwaltungsgericht Weimar
Thüringer Verfassungsgerichtshof, Thüringer Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgericht Weimar.

Das Verwaltungsgericht Weimar hat entschieden, die Gedenkfeier zum 75. Jahrestag der Ermordung von Ernst Thälmann am 17. August 2019 von der Gedenkstätte Buchenwald auf den Buchenwaldplatz in Weimar zu verlegen. Die Stadt Weimar hat einen neuen Veranstaltungsort für eine Kundgebung der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und der Internationalistischen Liga ausgemacht, weil sie „eine Verletzung der Würde der Opfer des nationalsozialistischen Regimes und des Stalinismus befürchten“, hieß es in der Gerichtsmitteilung.

Das Gericht entschied, dass die Bedingungen der Stadt nur dann angemessen seien, wenn der Vorfall die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet habe. Konkrete Hinweise darauf gibt es jedoch nicht. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Gedenkstätte bewusst nicht nur als Friedhof oder Begräbnisstätte, sondern auch als Ort der öffentlichen Begegnung und des öffentlichen Gedenkens gestaltet worden sei.

Ernst Thälmann war ein deutscher Staatsmann in der Weimarer Republik. Bis zu seiner Verhaftung 1933 war er Vorsitzender der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Thälmann wurde am 18. August 1944 im KZ Buchenwald erschossen.

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