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Verhungerte Kinder: Behörden beantragen lange Haftstrafen für Beteiligte

Die Behörden haben zwei hungernde Mädchen vor ihren Eltern gerettet, die nun vor Gericht stehen. Zwischen den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung besteht eine große Kluft.

Blick auf das Landgericht Moers.
Blick auf das Landgericht Moers.

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Im Prozess gegen zwei schwer unterernährte Kinder im Niederrhein fordert die Staatsanwaltschaft Strafen von beträchtlicher Länge für beide Eltern. Für eine längere Zeit haben der 33-jährige Vater und seine gleichaltrige Mutter die beiden jungen Mädchen so vernachlässigt, dass sie fast an Hunger starben, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag im Landgericht Moers mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft wünscht sich, dass der Vater sechs Jahre und die Mutter sechs Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern verurteilt werden. Die Mädchen hatten diesen Vernachlässigung für mindestens mehrere Monate ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Eltern absichtlich gehandelt haben.

Als die Jugendhilfebehörde drei Jahre zuvor in die Familie in Kamp-Lintfort eingriff, ausgelöst durch einen Hinweis eines Nachbarn, waren die Mädchen bereits aufgrund von Hunger leidenden Kindern in Entwicklungsländern zugehörig. Sie waren fast bewegungslos, konnten kaum kommunizieren und mussten sich an festes Essen gewöhnen. Als die Kinder erstmals im Krankenhaus ankamen, wurde ihr Zustand anfangs als lebensbedrohend eingestuft.

Die Verteidiger der Angeklagten wurden von den Ärzten angesteckt. Sie konnten nicht suggerieren, dass ihre Mandanten absichtlich gehandelt hatten; stattdessen waren der Vater und die Mutter einfach überfordert. Deshalb setzte die Verteidigung auf Bewährung für beide Angeklagte.

Das Gericht wird am Donnerstagabend ein Urteil fällen. Obwohl der Prozess unter dem Bezirksgericht Kleve steht, findet die Verhandlung im Gastgericht Moers statt.

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