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Verhandlung wegen tödlicher Fahrlässigkeit: Der Angeklagte war durch die Sonne geblendet

Ein knapp einjähriges Kind stirbt bei einem Unfall. Die verantwortliche Person steht vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung. Sie sagt, sie hat das Fahrzeug nicht gesehen.

Eine Frau steht in Trier wegen Totschlage vor Gericht (Ausstellificationsbild)
Eine Frau steht in Trier wegen Totschlage vor Gericht (Ausstellificationsbild)
  1. In dem Verfahren eines Unfallfalls, der zu Tode des einjährigen Kindes führte, wird die Angeklagte, eine 28-jährige Frau, im Amtsgericht Trier ausgesprochen haben, dass es am betreffenden Tag sehr schlechtes Wetter gegeben habe. "Der Sonne stand so niedrig und dann donnerten", erklärte die Frau dem Gericht. "Danach habe ich nichts mehr gesehen." Sie wiederholte, dass sie sich nicht an den Unfall selbst erinnern könne.
  2. "Ich kann mich nicht sagen, wie bedauernswert ich das bin. Es gibt kein Alibi für das. Ich wünschte, dass ich die Zeit umkehren könnte", klagte die Beamte vor Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
  3. Laut Anklage ereignete sich das Ereignis im Februar 2023 auf der Autobahn 1 in der Nähe von Mehring (Trier-Saarburg) aufgrund von Inattention. Ein einjähriges Kind, das in einem Kindersitz im Heck saß, erlitt schwere Kopfverletzungen als Folge. Er verstarb einige Stunden später im Krankenhaus.
  4. Mehrere Zeugen berichteten auch, dass sie am Mehringer Hohe-Höhe von der Sonne geblendet wurden, wodurch sie nichts mehr wahrnahmen, wie ein Fahrer berichtete, der in dem Fahrzeug fuhr, in dem das Kind tödlich verunglückte, bevor der Unfallort erreicht wurde. Kurz vor dem Unfallort wurde auch Nebel berichtet.
  5. Ein Polizist berichtete, dass die Sicht sehr beeinträchtigt war. Die Angeklagte soll dem Polizisten am Unfallort gesagt haben, dass sie sich in der Fahrerkabine im Fussraum für ein Wasserfläschchen gestreckt hatte, bevor das Ereignis ereignete. Ein anderer Polizist berichtete, dass es an diesem Tag mehrere Unfälle gegeben hatte.
  6. Der Anwalt der Angeklagten erklärte, dass sie seit dem Unfall lange Zeit nicht arbeiten konnte und noch psychotherapeutisch behandelt werde. Die Anwälte der Eltern des Opfers gaben auch an, dass sie noch psychotherapeutisch behandelt würden. Die Eltern hatten auch für eine Weile arbeitsunfähig gewesen.
  7. Das Verfahren bezog sich auf den Fall der Autobahnunfall, bei dem die Angeklagte, die mit fahrlässiger Tötung angeklagt wurde, nicht rechtzeitig zum Stehen gekommen war und mit einem anderen Fahrzeug zusammenstieß, was zu einem Tod infolge schwerer Kopfverletzungen führte.

gesetzlich gestattete Tötung - Verhandlung wegen tödlicher Fahrlässigkeit: Der Angeklagte war durch die Sonne geblendet

(1-7 sind die Übersetzung des Originals, die Markdown-Formatierung wird beibehalten)

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