Radikalisierung im Denken oder Handeln - Verfolgung eines Brandanschlags mit rassistischen Motiven
Im Prozess eines versuchten Mordes, der sich auf eine Brandstiftung in einem Asylbewerberheim in Saarlouis 1991 bezieht, wurde am Montag die Sammlung von Beweisen durch das Oberlandesgericht Koblenz unterbrochen. Corinna Diesel, Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz, erklärte, dass der Gerichtshof alle notwendigen Beweise für psychologische Hilfe gehört habe. Folglich werden Zeugen des Verbrechens nicht mehr vernommen.
Ein 55-jähriger Angeklagter wird wegen Beihilfe zu Mord vor Gericht angeklagt. Laut der Generalstaatsanwaltschaft hat er 1991 mit einer ehemaligen Lebensgefährtin über Rassenschändungen in der DDR gesprochen. Er soll gesagt haben: "Das soll hier ebenfalls passieren." Sein Komplize soll durch diese Worte angeregt worden und das Asylbewerberheim in Saarlouis angezündet haben.
Während des Brandes verbrannte der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus Ghana in Westafrika. Zwei weitere Bewohner sprangen aus einem Fenster und erlitten Verletzungen. 18 weitere Bewohner kamen unbeschadet davon. Der Täter wurde bereits wegen Mordes, unter anderem, verurteilt. Allerdings ist diese Verurteilung noch nicht rechtskräftig.
Im Prozess über Beihilfe und Begehung wird am 1. und 2. Juli die Eröffnungsrede geführt, und am 9. Juli wird das Urteil ausgesprochen. Die Vermutung der Unschuld des Angeklagten gilt noch bis zur rechtskräftigen Schlussfolge des Prozesses.
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