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Verfassungsschutzbericht betrifft den Verwaltungsgerichtshof

Der Thüringer Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband im März 2021 als streng rechtsextremistisch ein und begründete dies in einem Bericht ausführlich. Gegen einzelne Passagen führt die Partei derzeit rechtliche Schritte.

Die Dokumente liegen vor dem Bezirksgerichtsverfahren auf dem Tisch. Foto.aussiedlerbote.de
Die Dokumente liegen vor dem Bezirksgerichtsverfahren auf dem Tisch. Foto.aussiedlerbote.de

Geheimdienste - Verfassungsschutzbericht betrifft den Verwaltungsgerichtshof

Das Verwaltungsgericht Weimar befasst sich mit einer Klage der Thüringer Alternative für Deutschland wegen Teilen des Verfassungsschutzberichts 2021. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Die Klage ging Mitte August ein. „Die Prozessbeteiligten erbringen derzeit schriftliche Stellungnahmen zu diesem Sachverhalt“, sagte der Sprecher.

Wann eine Entscheidung fällt, ist unklar. Es ist überhaupt nicht klar, ob der Plan der AfD Erfolg haben wird. Mittlerweile wurden auch die AfD-Landesverbände in Sachsen und Sachsen-Anhalt von ihren jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz als streng extremistische Organisationen eingestuft.

Thüringens AfD-Co-Chef Stefan Möller kündigte diesen Sommer an, gegen Passagen im Thüringer Verfassungsschutzbericht gerichtlich vorgehen zu wollen. Der Bericht 2021 enthält eine ausführliche Begründung für die Einstufung der Alternative für Thüringen als bestätigte rechtsextremistische Kraft. Die AfD hat die Einstufung selbst nicht juristisch verteidigt.

Müller beschrieb die Strategie der AfD wie folgt: „Wer seinen Gegner bekämpfen will, kann einen enthauptenden Schlag ausführen oder ihn Stück für Stück in Stücke schneiden.“ Im März 2021 haben Thüringens AfD und ihr Björn Höcke, Landespartei- und Fraktionsvorsitzender wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als dezidierter Rechtsextremist eingestuft.

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur hielt die Alternative für Deutschland mehrere Äußerungen in dem Bericht für rechtswidrig und war der Ansicht, dass diese Äußerungen gegen die Gebote des Landes nach Objektivität und Neutralität verstießen. Es handelt sich demnach unter anderem um eine Passage, in der der Thüringen-AfD „extreme Islamfeindlichkeit“ vorgeworfen wird, sowie um Ansichten in dem Bericht, die „das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit angreifen“ und um „Geschichtsrevisionismus“. . Der Punkt „Verstoß gegen demokratische Grundsätze“ wurde nicht thematisiert.Thüringen Verfassungsschutzchef Stephan Kramer lehnte eine Stellungnahme mit Verweis auf laufende Rechtsstreitigkeiten ab.

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Quelle: www.stern.de

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