Die überwiegende Mehrheit der Landtagsabgeordneten will die AfD nicht im Vorstand der Landeszentrale für politische Bildung haben – und das Thema wird sich nun am 27. vor dem Verfassungsgerichtshof aufgreifen November. Das gab das Gericht am Freitag in Stuttgart bekannt. Im Rahmen des Organstreitverfahrens beklagte die AfD, dass ihre vorgeschlagenen Abgeordneten abgelehnt worden seien. Insbesondere glaubte sie, dass ihre Rechte auf wirksame Kontrolle der Regierung und Gleichbehandlung der Fraktionen beeinträchtigt seien.
Die Alternative für Deutschland hat ihre Kandidaten mehr als sechs Mal verloren. Das letzte Mal war vor ein paar Monaten. Die Grünen behaupteten im vergangenen Jahr, gewählte AfD-Vertreter hätten kürzlich ihre Macht missbraucht, indem sie sich schlecht über die Landeszentrale geäußert hätten. Der Zweck des Verwaltungsrates besteht darin, die Unparteilichkeit des Staatshauptquartiers sicherzustellen. Die Alternative für Deutschland hatte damals angekündigt, mehrere Versuche zu unternehmen, die Wahl auf die Tagesordnung zu setzen.