Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlverwaltung im Rahmen des Verfahrens zur Neuabhaltung der Bundestagswahl in Berlin um weitere Auskünfte gebeten. „Die Frage ist, ob wir die teilweise duplizierten Beschlüsse des Bundestages umsetzen können“, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur. „Wir haben uns vor ein paar Tagen noch einmal dazu geäußert und die Frage grundsätzlich bejaht“, sagte er. Zuvor koordinierte er mit den Wahlkreisen.
Im November 2022 stimmte der Bundestag nach Angaben des Ampel-Bündnisses in 327 der 2.256 Wahlkreise für Neuwahlen. Aufgrund von Wahlpannen fielen 1.507 Stellen aus 104 der Wahlbezirke müssen dasselbe tun. Die Koalitionsparteien des Bundestags beklagen dies: Es reiche nicht aus, die Wahl am 26. September 2021 in einigen wenigen Berliner Wahlkreisen zu wiederholen. Ob das Bundesverfassungsgericht eine teilweise oder vollständige Vervielfältigung für angemessen hält, bleibt offen, ebenso wie die Frage, wann es seine Entscheidung bekannt geben wird.
Vor langer Zeit behauptete Brochler, Berlin treffe Vorsichtsmaßnahmen, um sich auf eine weitere Bundestagswahl in der Stadt vorzubereiten. Seiner Ansicht nach habe sich das Bundesverfassungsgericht nun erneut an die Landeswahlbehörden gewandt und weitere Informationen angefordert, um zu belegen, mit welcher Detailliertheit und Ernsthaftigkeit die Verfassungsrichter die Sache behandelt hätten. „Das zeigt die Systematik der Arbeitsweise des Gerichts.“
Es kann einige Zeit dauern, bis ein Urteil verkündet wird, da Deutschlands oberstes Gericht in Karlsruhe offenbar noch alle Informationen über die Wahl sammelt und auswertet. Brochler geht davon aus, dass nach Abschluss des Verfahrens die Urteilsfindung und vor allem die Auseinandersetzung voraussichtlich noch einige Wochen dauern werden. „Wir warten auf das Urteil und werden nicht über den Bekanntgabetermin spekulieren“, sagte er.
Die Bundestagswahl, die ganz oder teilweise wiederholt werden könnte, muss innerhalb von 60 Tagen nach der Urteilsverkündung bekannt gegeben werden. Brochler wies bei einer Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht Mitte Juli darauf hin, dass die Durchführung von Wahlen in der Adventszeit nachteilig sei und argumentierte, dass ein guter Termin ab Mitte Januar sei. Allerdings konnte und wollte er dem Bundesverfassungsgericht keine Ratschläge erteilen oder auch nur einen Termin vorschlagen.
Bei der Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl am 26. September 2021 gibt es viele Probleme und Probleme. Mängel in Berlin wie lange Wartezeiten in den Wahllokalen und falsche oder verlorene Stimmzettel. Wahllokale müssen vorübergehend schließen oder bis nach 18 Uhr geöffnet bleiben. Daher wurde die Wahl zum Repräsentantenhaus am 12. Februar dieses Jahres komplett wiederholt.
Bröchler wies noch einmal darauf hin, dass die Umsetzung der nach dem Fiasko beschlossenen Reformen der Wahlorganisation noch lange dauern werde. Er erneuerte seine Forderung an das Repräsentantenhaus, im Zuge der laufenden Haushaltsverhandlungen den Weg für die Schaffung von drei Dauerstellen in jedem der zwölf künftigen regionalen Wahlämter freizumachen. Die Bürger haben das Recht, gültige Wahlen abzuhalten.