Ulrich Battis, Verfassungsrechtler in Berlin, hält eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts für eine vollständige Wiederwahl für wenig aussichtsreich. Das Bundesverfassungsgericht werde die Anträge aller Voraussicht nach als unzulässig zurückweisen, sagte Batiss am Dienstag auf einer Pressekonferenz im Berliner Abgeordnetenhaus. Battis hat ein Gutachten für die Stellungnahme der Berliner CDU vor dem Bundesverfassungsgericht erstellt, die nach deren Angaben am Dienstag in Karlsruhe vorgestellt wurde.
Battis ist auch der Ansicht, dass die Behauptung des Klägers falsch ist. „Relevanz erzwingen bedeutet nur Fehler, die die Zusammensetzung des Parlaments betreffen, und nur die sind relevant. Die andere Seite sagt, das Berliner Gericht lasse das außer Acht“, erklärte Battis. „Das ist nicht richtig.“
Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Gemeinderäten im September 2021 waren nach Einschätzung des Landesverfassungsgerichts von vornherein systematisch zum Scheitern verurteilt, weil zu wenig Zeit zur Abstimmung gelassen wurde .
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“Dieser grundlegende Fehler endete in einem Chaos”, sagte Battis. „Deshalb widerspricht die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts nicht wesentlich den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts.“ Battis rechnet mit einer baldigen Stellungnahme des Richters in Karlsruhe zur Verfassungsbeschwerde.
Mitte Dezember reichten 43 Kläger aus Berlin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, die die Entscheidung des Berliner Gerichts anficht. Unter ihnen sind acht Mitglieder des Repräsentantenhauses. Beim Bundesverfassungsgericht gingen insgesamt fünf Beschwerden ein. Die Frist zur Stellungnahme endete am Dienstagabend.
Stefan Evers, Generalsekretär der CDU-Bundestagsfraktion in Berlin, kritisierte die Verfassungsbeschwerde von 43 Klägern. „Wie soll man denken, dass Abgeordnete von SPD, FDP und Linken noch alles tun, um diese Wahl so kurz vorher zu verhindern? der Wahl.
„Wir hoffen sehr, dass das Bundesverfassungsgericht ein schnelles und klares Signal sendet, dass hier eine klare Entscheidung getroffen wurde“, sagte Evers, „das Vertrauen Berlins in die Demokratie hat genug.
Der CDU-Abgeordnete kritisierte zudem, dass die Argumentation des Beschwerdeführers aus dem Innenministerium bekannt vorkomme. Das Landesverfassungsgericht habe eine Klage eingereicht, die nun wiederum vor das Bundesverfassungsgericht gehe”, sagte Evers. Die CDU-Bundestagsfraktion interessierte sich diesbezüglich für Anknüpfungspunkte Evers kündigte eine vorbereitete parlamentarische schriftliche Anfrage an.