Rund 20 der mehr als 1.600 kontrollierten Unternehmen in Nordrhein-Westfalen geraten wegen illegaler Sonntagsarbeit ins Rampenlicht. Am vergangenen Sonntag wurden bei Sondereinsätzen in verschiedenen Branchen im ganzen Land insgesamt 226 Mitarbeiter vor Ort festgenommen. Hierzu zog das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium am Freitag in Düsseldorf Bilanz.
Infolgedessen wurde es Mitarbeitern von 43 Unternehmen am Sonntag untersagt, direkt vor Ort zu arbeiten. Die 100 vom Arbeitsschutzmanagement entsandten Kontrolleure stellten fest, dass es im Groß- und Einzelhandel zu den meisten illegalen Aktivitäten kam. Aber auch Baustellen, die Reinigungsbranche und metallverarbeitende Betriebe stehen wieder im Fokus.
„Sonntage und gesetzlich anerkannte Feiertage sind die Zeit der Erholung nach Feierabend“, betonte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Illegales Arbeiten am Sonntag verzerrt den Wettbewerb und benachteiligt gesetzestreue Unternehmen.“
Erwischte Unternehmen müssen nun mit Bußgeldern rechnen. Erfreulich ist, dass am ersten Kontrolltag Anfang Mai dieses Jahres bei Betrieben, bei denen es einst ein auffälliges Phänomen der Schwarzarbeit an Sonntagen gab, bisher keine Verstöße festgestellt wurden.
Darüber hinaus informierten die Inspektoren weiter über die Situation. Arbeitsschutzmängel – darunter Vernachlässigung der Unterbringung der Bauarbeiter – Mitarbeiter, unzureichender Absturzschutz, unsichere Arbeitsmittel und Abgase innerhalb des Gebäudes.
In Einzelfällen wurden Steuerfahnder und Zollbehörden eingeschaltet wegen: Verdacht auf Schwarzarbeit. Einige Vorgesetzte waren in ihrer Arbeit so stark behindert, dass zum Betreten des Firmengeländes oder zur Identifizierung die Polizei hinzugezogen werden musste.
Arbeitszeit Grundsätzlich ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten. Verhalten. Einige klar definierte Sektoren und Aktivitäten sind ausgeschlossen. Dazu gehören Notfälle, Gesundheitsämter, Gastronomie, Nachrichten, Volksfeste, Speditionen und bestimmte Produkte.