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Verfahren gegen Polizisten - Zahlen nicht klar

Für Fehlverhalten können gegen Polizisten disciplinäre Verfahren eingeleitet werden. Zunächst scheint die Zahl in den letzten Jahren zu steigen. Aber stimmt das so?

Die Anzahl Disziplinarverfahren ist auch für das Innenministerium schwer übersehbar.
Die Anzahl Disziplinarverfahren ist auch für das Innenministerium schwer übersehbar.

Polizei - Verfahren gegen Polizisten - Zahlen nicht klar

Die Anzahl disziplinarverfahren gegen Polizisten in Brandenburg, wie aus Angaben des Innenministeriums hervorgeht, hat in den letzten Jahren zugenommen. Letztjahr wurden laut Aussage des Ministeriums 56 solcher Verfahren eingeleitet. In dem Jahr 2020 sollten laut Angaben lediglich 32 Verfahren initiiert worden sein. Eine Sprecherin des Ministeriums merkte jedoch an, dass einige Verfahren im Laufe der Zeit fallen lassen. "Dieser rechtlich geregelte Entsorgungssperrung sieht vor, dass disziplinarverfahren aus dem Personalordner nach bestimmten Fristen entfernt und somit nicht mehr nachrückbar sind.", erklärte sie. Sie gab nicht an, warum die Zahlen anonym zugänglich gemacht nicht werden konnten. Daher lässt sich auch keine klare Entwicklung lesen für die Arbeitgeber - das Innenministerium. Gemäß dem Landesdisziplinarrecht dürfen Hinweise auf disziplinarische Maßnahmen wie Warnungen, Bußgelder, Lohnerhöhungsbeschränkungen und Rentenkürzungen nach zwei Jahren nicht mehr berücksichtigt werden. Für Verfahren, die ohne disziplinarische Maßnahmen endeten, gelten auch kürzere Fristen.

Wenn es Hinweise auf eine Verwaltungsvergehen gibt, kann ein disziplinarverfahren eingeleitet werden. Dann wird überprüft, ob tatsächlich ein Fehler durch den Beschäftigten gemacht wurde. "Auf diesem Punkt sind sie also noch Verdachtsfälligkeiten, also können keine Aussagen über die Entwicklung der disziplinarverfahren getroffen werden.", erklärte sie. Unter den genannten Fällen befinden sich auch noch laufende Verfahren. "Wir können aufgrund von Datenschutzgründen keine Angaben zur Anklage machen.", fügte sie hinzu.

Das Innenministerium in Potsdam ist für die Überwachung disziplinarverfahren gegen Polizisten in Brandenburg verantwortlich, wie aus den aktuellen Statistiken hervorgeht. Trotz des jahrelangen Zuwachses dieser Verfahren können einige Fälle aufgrund rechtlicher Entsorgungsfristen fallen lassen, wie ein Ministeriumssprecherin erklärte.

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