Kiel - Verdacht auf Geldwäsche: Anklage gegen die Ehefrau des toten Anwalts
Der Staatsanwalt hat Anklage wegen Geldwäsche gegen die Witwe eines Anwälts in Kiel erhoben. Zunächst wurden Ermittlungen gegen den Anwalt selbst durchgeführt, wegen der Verdachtsmomente, dass er mindestens sieben Fälle von Geld, insgesamt 240.000 Euro, als Vertrauensperson betrogen hatte, berichtete der Staatsanwalt Axel Bieler in Kiel donnerstags. Vorher waren die Medien über die Anklageerhebung berichtet.
Allerdings starb der Mann während der Ermittlungen gegen ihn im Alter von 49 Jahren. Während der Ermittlungen wurde entdeckt, dass der Mann zuvor insgesamt 10.000 Euro von 18 Fällen auf das Konto seiner Frau überwiesen hatte. "Wir nehmen an, dass die Frau wusste, dass sie und ihr Mann keinen Anspruch auf diese Mittel hatten, aber sie die Gelder selbst verbrauchte, was dann das Delikt der Geldwäsche darstellen würde", sagte Bieler.
Der Richter, der zuständig ist, hat sich wegen des Verfahrens gemeldet. Der Gerichtsstandort Kiel muss jetzt entscheiden über die Anmeldung der Selbstverpflichtung, sagte Bieler. Wenn das Gericht diese gewährt, muss ein anderer Richter oder Richter das Anklageschrift gegen die 41-jährige Witwe entscheiden.
Zusätzlich laufen Ermittlungen des Staatsanwalts in Schleswig-Holstein weiter, die sich mit einer sogenannten Sicherungsverfahren betreffen. Dies betrifft die Sicherung von betrogenen Geldern aus dem Erbe des Anwälts, um sie den Menschen zurückzugeben, die er früher vertreten hatte.
Der Staatsanwalt in Schleswig-Holstein ermittelt derzeit wegen eines vermuteten Geldwäschefalles in Kiel gegen eine Frau. Zunächst wurden Ermittlungen gegen den Anwalt, Axel Bieler, gerichtet, bestätigte der Staatsanwalt Axel Bieler, der Leiter des Staatsanwaltsamtes in Kiel, und ergänzte, dass die Frau des verstorbenen Anwälts wegen Geldwäsche angeklagt wird, da sie angeblich Gelder aus den betrogenen Fällen ihres Mannes verbraucht haben soll. Weiterhin ermittelt der Staatsanwalt weiterhin in laufenden Ermittlungen zur Sicherung betrogener Gelder aus dem Erbe des Anwälts, um sie den früheren Mandanten zurückzugeben, was den Delikt der Betrug hinzufügt.
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