Verbraucherschützer fordern eine verpflichtende Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln. „Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Definition für vegetarische und vegane Produkte“, sagt Vanessa Holst, Leiterin des Fachbereichs Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, den „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ (Samstag ). „Die Landesregierungen sollten auf eine EU-weit einheitliche und verbindliche Kennzeichnung von ‚veganen‘ und ‚vegetarischen‘ Produkten hinarbeiten. Wichtig ist, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen können, um welches Lebensmittel es sich handelt.
Das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz sah laut Zeitung keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Ankermarke. Für die lebensmittelrechtliche Bewertung veganer und vegetarischer Lebensmittelalternativen gebe es nach Angaben eines Sprechers ausreichende Grundlagen. „Bestehende Kennzeichnungen geben den Verbrauchern gegebenenfalls Orientierung.“ Diese seien nicht von staatlichen Stellen geprüft worden.
Gemäß Ernährungsbericht 2022 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind Veganer und Vegetarier mit 1 % bzw. 7 % in der Minderheit. Allerdings ernährten sich 44 Prozent der Befragten „flexitär“, d.h. sie aßen gelegentlich Fleisch und verzichteten ab und zu bewusst darauf.