Laut einer Studie der Stiftung Warentest haben Banken und Sparkassen die Gebühren auf sogenannten Basiskonten zum Teil deutlich erhöht. In 24 Fällen überstiegen die Kontoführungsgebühren der Filialen 200 € pro Jahr, wobei die teuerste Bank 334,30 € verlangte. Seit mehr als sechs Jahren hat jeder Bürger das Recht auf ein Konto, auch ohne regelmäßiges Einkommen. Verbraucherschützer fordern gesetzliche Vorgaben zu Gebühren bei Basiskonten.
In der Vergangenheit war es für Menschen ohne festen Wohnsitz oder Flüchtlinge oft schwierig, ein Konto zu eröffnen. Mit der Umsetzung von EU-Richtlinien hat sich die Rechtslage in Deutschland geändert. Stiftung Warentest erklärte, dass das Basiskonto Menschen mit kleinen und unsicheren Einkommen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen soll. Allerdings sind die Kontokosten für diese Bankkunden oft höher als für Lohn- und Rentenbezieher.
Grundlegende Kontopreise steigen
Ein Vergleich von 222 Kontomodellen von 141 Instituten (Stichtag: 15. November) ergab teilweise höhere Kosten als beim ersten Test vor fünf Jahren. In der Folge haben viele Kreditinstitute ihre monatlichen Grundpreise, Überweisungs- oder Girocard-Preise erhöht. Von einigen Finanzinstituten wurden mehrere Probleme angesprochen.
Bewertungsmodelle bieten keine kostenlosen Basiskonten mehr für die Verwaltung von Filialkonten. Insgesamt 22 Institute verlangten weniger als 100 € pro Jahr. Die günstigsten liegen bei knapp über 60 Euro. Drei Agenturen bieten kostenlose Modelle für die Online-Kontoführung an.
Vzbv: Basiskonten sollen nicht mehr kosten als Girokonten
«Im Vergleich zu gewöhnlichen Konten sind die Kosten für Basiskonten bereits geringer als für Girokonten'”, Bundesverband der Verbraucherzentrale Dorothea Mohn vom (vzbv) kritisiert: „Die Preiserhöhung im vergangenen Jahr hat noch einmal nachgelegt. „Das erschwert Verbrauchern mit geringem Einkommen den Zugang zum Konto.“ Mohn fordert, dass die Kosten für ein Basiskonto nicht höher sein dürfen als die eines vergleichbaren Girokontos desselben Anbieters. «Das Zahlungskontengesetz soll die Höhe vorgeben der Gebühr für ein Basiskonto. »
Bisher schreibt der Gesetzgeber vor, dass sich die Preise an marktüblichen Gebühren orientieren und angemessen sein sollen, laut Stiftung Warentest lässt das geltende Recht den Banken zu viel Spielraum. Im Vergleich zu herkömmlichen Girokonten, Banken und Sparkassen Der relativ hohe Preis wird oft durch zusätzliche Beratungs- und Eröffnungsarbeiten gerechtfertigt.