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Verband: Haftungsrecht für KI-Autos gut aufgestellt

Der Automobilclub argumentiert, dass die Haftungsgesetze auch für selbstfahrende Autos gelten. Deshalb fordern sie im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages, dass der geltende Rechtsrahmen erhalten bleibt. Auf einem Verkehrsgerichtstag in Goslar wollen Experten darüber diskutieren, ob das Haftungsrecht für Autos mit künstlicher Intelligenz (KI) verbessert werden muss.

Dahinter steht die Frage, wer in einer konkreten Situation für den Schaden aufkommt: Kommt es zu einem Unfall, ist es kein Mensch, sondern eine künstliche Intelligenz, die ein Auto fährt. Unter ihnen befürworten der Allgemeine Deutsche Motoren Club (ADAC) und der Deutsche Automobilclub die Beibehaltung der bisherigen Haftungsregelung.

In Deutschland musste bisher der Halter eines zugelassenen Fahrzeugs zumindest eine Haftpflichtversicherung für das Auto abschließen. „Damit ist sichergestellt, dass Geschädigte sich direkt an die Versicherung für hochautomatisierte oder autonome Fahrzeuge wenden und Schadensersatz erwirken können“, sagte der ADAC im Vorfeld des Verkehrsgerichtstags Goslar am 27. Januar. Deutschlands wichtigster Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperte Sitzungen.

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