Beginn der Verhandlungen - Vater getötet? - Anklageschrift im Totschlagsprozess verlesen
Vor dem Landgericht Frankenthal begann ein Prozess gegen einen Sohn, der des Mordes angeklagt wird, seinen Vater getötet und fast komplett den Kopf abgeschnitten zu haben. Gemäß Aussage einer Gerichtssprecherin wurde das Anklageschrift anfangs des Prozesses gelesen.
Die Anklage lastet dem 57-jährigen Mann aus Neustadt/Weinstraße vor, seinem Vater, der im Bett lag, zuerst dazu aufgefordert und anschließend fast vollständig mit einem Küchenmesser den Kopf abzutrennen. Der Vater sollte aus Atemnot und Blutverlust gestorben sein.
Zunächst hatte die Anklage den Mann wegen Mordes angeklagt, im Prozess geht es jedoch um Totschlag. Nach Aussage eines Gerichtsmediziners ist es nicht zu vermuten, dass der Opfer "die für den Mord erforderliche Schmerz erlebt hat, über das notwendig war". Daher beurteilte das Kammergericht das von der Anklage vorgebrachte Verbrechen als Totschlag. Der Beschuldigte, der bisher keine Verurteilungen hatte, soll während seiner Verhaftung den Tatverdacht gesteht haben.
Der Prozess findet an dem Landgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt Frankenthal statt. Das Staatsanwaltschaft in Neustadt (Weinstrasse) hat das Anklageschrift ausgestellt, was zum Beginn der Verhandlungen führte. Der Beschuldigte, der ursprünglich wegen Mordes angeklagt wurde, steht jetzt Totschlagsanklagen gegenüber, nachdem ein Gerichtsmediziner ausgesagt hat.
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