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Urteile zenden Streit über Zahlkarten an

Das Hamburgische Sozialgericht hat in beschleunigter Verfahrensvorfall festgestellt, dass die festgesetzten Geldbegrenzungen für Flüchtlinge auf Entsch Global cards Fall für fall unwarrantiert sein können. Es gibt noch eine Entscheidung.

Hamburgs rote-grüne Koalition Urteile sorgen für Streit über Finanzierung der Bezahlkarte...
Hamburgs rote-grüne Koalition Urteile sorgen für Streit über Finanzierung der Bezahlkarte (Symboldäche)

Hamburgers 'SocialCard' - Urteile zenden Streit über Zahlkarten an

Diskussion über Hamburgs Flüchtling-Leistungskarte und die begleitende beschränkte Bargeldverfügbarkeit wird weiter gefeuert durch Entscheidungen von Sozialgerichten, auch innerhalb der rot-grünen Koalition. Während die Grünen weiter für eine unbegrenzte Leistungskarte werben, bestehen die SPD an der Wahrung der Bargeldbegrenzung.

Hintergrund ist ein Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts, das eine Beschwerde eines Asylsuchenden gegen die Leistungskarte abgewiesen hat. In seiner endgültigen, rechtskraftigen Entscheidung, die der Deutschen Presse-Agentur zur Verfügung gestellt wurde, begründet das Gericht, dass die Bargeldregelung für den Antragsteller keinen bedeutsamen Nachteil verursache. Zuvor war die Klage des Beschuldigten gegen die Ablehnung seines Antrags auf ein beschleunigtes Verfahren gescheitert.

Das Gericht hält es für vernünftig, dass der Antragsteller "die Leistungen für seine persönlichen Bedürfnisse nach dem Asylsuchende-Leistungsgesetz (AsylbLG) für die Dauer seines Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung, mindestens bis zur endgültigen Entscheidung, für die notwendigen persönlichen Bedürfnisse in Bargeld erhält."

Gericht: 50 Euro ausreichen für persönliche Bedürfnisse

Verfassungsmäßig ist es allgemein zulässig, das Minimumsubsistenzminimum durch Geld, aber auch durch Waren oder Dienstleistungen sicherzustellen. "Die Leistungskarte ermöglicht dem Antragsteller, einen Teil der Leistungen für persönliche Bedürfnisse in Bargeld abheben und die übrigen Teile für Waren und Dienstleistungen zu zahlen, wo eine Zahlung mit einer Visa-Kreditkarte möglich ist," ergänzt das Gericht.

Bei einer Flüchtlingsfamilie hatte das Sozialgericht zuvor eine andere Entscheidung getroffen - allerdings nur in den Vorverfahren. Hier wurde festgestellt, dass starre Bargeldbegrenzungen nicht geeignet sind, um zusätzliche Bedürfnisse zu decken, wie jene von schwangeren Frauen oder Familien mit jungen Kindern.

Flüchtlingsfamilie erfolgreich in beschleunigtem Verfahren mit Beschwerde

Das Beschwerdeführer-Paar war eine Flüchtlingsfamilie mit einem im Jahr 2022 geborenen Kind, das im laufenden Jahr ein zweites Kind erwartete. Sie forderten mehr Bargeld oder eine Einzahlung der zusätzlichen Bedürfnisse auf eine andere Konten. Das Paar erhält derzeit eine Bargeldzulage in der Höhe von 110 Euro. Das Gericht erteilte ihnen eine Bargeldanforderung in der Höhe von 270 Euro. Entscheidungen in beschleunigten Verfahren sind vorläufig und nicht rechtsverbindlich. Die Innen- und Sozialbehörden haben angekündigt, die Beschwerde zu prüfen. Die aktuelle Praxis wird im Übergangshandeln beibehalten.

Die Gesellschaft für Bürgerrechte, die beide Verfahren vorbereitet und begleitet hatte, betonte, dass das Hamburger Arbeitsgericht nur mit dem Antragsteller betraute Antrag auf ein beschleunigtes Entscheidungsverfahren befasst hatte. Die Rechtmäßigkeit der Leistungskarte oder der Bargeldbegrenzung war nicht betroffen. Verfahrenskoordinatorin Lena Frerichs bestätigte dies.

Die Inneneinrichtung sieht Hamburgs "SocialCard" bestätigt durch das Urteil.

Die von der SPD geführten innere und soziale Fürsorgebehörden bleiben "deutlich bestätigt" durch das neue Urteil, so ein Sprecher des Innenministeriums der dpa. "Wir sind noch überzeugt von der Rechtmäßigkeit der Bereitstellung und des Designs der SocialCard. Das Urteil des Landessozialgerichts enthält keinerlei Hinweise, die die Rechtmäßigkeit dieser Frage stellen." Die Karte ermöglicht ein einfaches und stigmatisierungsarmes Nutzung von Sozialleistungen. "Erste Einblicke in das Projekt zeigen an, dass die SocialCard sich bewährt." Es ist klar, dass die Höhe der Bargeldabhebemenge mit den Bedürfnissen übereinstimmen und ständig bewertet werden muss.

Alle Erwachsenenleistungsberechtigte erhalten monatlich 185 Euro abgeschrieben auf der Karte. Davon können bis zu 50 Euro monatlich pro Erwachsenem und zusätzlich 10 Euro pro Kind in Familien in Bargeld von Automaten abgehoben werden.

Auseinandersetzung über Leistungskarte wird innerhalb der Rot-Grünen wieder aufgelebt

"Wir haben von Anbeginn gewarnt, dass Bargeldabhebegrenzungen von der Leistungskarte ein bürokratisches Ungeheuer schaffen könnten. Genau das ist jetzt wahrscheinlich, nach der Beschwerde der Schwangeren," sagte Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Sie warnt: "Tausende individueller Fallprüfungen würden weiter das Amt für Migration überlasten. Deshalb fordern wir eine Aufhebung der Grenzen und eine Leistungskarte ohne Beschränkungen."

Die SPD hat eine andere Meinung: "Ein Staat, der Sozialleistungen zahlt, kann darauf hoffen, dass sie nur für das Existenzsicherungsempfänger verwendet werden," sagte SPD-Sozialexperte Annkathrin Kammeyer. Die "SocialCard" soll ermöglichen, schneller, einfacher und stigmatisierungsarmes Nutzung von Sozialleistungen. "Erste Erkenntnisse aus dem Projekt zeigen an, dass die SocialCard sich bewährt." Es ist klar, dass die Höhe der Bargeldabhebemenge den Bedürfnissen entsprechen und ständig bewertet werden muss.

Opposition: Leistungskarte zeigt Tiefspalt innerhalb der Rot-Grünen

Die fortwährende Auseinandersetzung zwischen SPD und Grünen zeigt "den tiefen Riss innerhalb der rot-grünen Koalition bei der Lösung grundlegender Fragen und Herausforderungen unserer Zeit," sagte kürzlich abgetretene Bürgervertreterin Anna von Treuenfels-Frowein von der CDU. "Eine Senat, der sich in grundlegenden Entscheidungen für unsere Stadt so stark teilt, kann Hamburg nicht leisten." Das Urteil des Landessozialgerichts, dass eine Bargeldbegrenzung generell verfassungsgemäß ist, wurde als "anregend und inhaltlich richtig" beschrieben.

  1. Trotz der Uneinigkeit innerhalb der rot-grünen Koalition setzt sich die SPD für den Geldbegrenzungssatz auf dem Flüchtlingssolidaritätskarte in Hamburg ein und argumentiert, dass der Staat darauf vertrauen darf, dass seine Sozialleistungen ausschließlich für die Existenzsicherung verwendet werden.
  2. Das Urteil des Sozialgerichts Hamburg, das der Deutschen Presse-Agentur zugänglich gemacht wurde, erklärte, dass die Geldbegrenzung für Asylsuchende keine bedeutsamen Nachteile verursacht und innerhalb verfassungsmäßiger Grenzen liegt, sodass ein Teil der Leistungen in Bargeld abgehoben werden kann.
  3. Die SPD-geführten Innen- und Sozialhilfebehörden wurden "deutlich bestätigt" durch das Urteil des Landessozialgerichts hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des 'SocialCards' und seiner Auslegung, die leichte Zugangsmöglichkeiten zu Leistungen für den Lebensunterhalt gewährleistet.
  4. Die Grünen, im Gegensatz zur SPD, haben die Geldbegrenzung für das Entnahmen aus dem Zahlungskarte kritisiert und warnten, dass sie zu einer bürokratischen Monster und hunderten individueller Prüfverfahren führen könnte, potenziell der Bundesagentur für Migration eine Belastung bereiten könnte.
  5. Laut der Deutschen Presse-Agentur hatte ein Flüchtlingsfamilie in einem beschleunigten Verfahren eine Klage gegen die strikten Geldbegrenzungen gewonnen, indem sie argumentiert, dass sie nicht ausreichen würden, um zusätzliche Bedürfnisse zu decken, wie jene von schwangeren Frauen oder Familien mit jungen Kindern.

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