Knapp drei Jahre nach der Bürgermeisterwahl in Weinsberg (Kreis Heilbronn) hat das Landesverwaltungsgericht Baden-Württemberg diese für ungültig erklärt. Nach Angaben des Gerichts vom Mittwoch gab es dazu zunächst keinen Anlass und es wird später mitgeteilt.
Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Stuttgart, hat Baden-Württemberg zur Annullierung der Wahl vom 2. Februar 2020 wegen Irrtums verurteilt. Das Landgericht Mannheim hat das Urteil nun bestätigt. Eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wurde abgewiesen. Andererseits können Betroffene eine Nichtzulassungsklage erheben.
Der damalige Wahlsieger Stefan Thoma (parteilos) bleibt nach Angaben einer Sprecherin bis zum offiziell im Amt Der Prozess ist endlich beendet. Die Stadt mit rund 13.000 Einwohnern hat noch keine Neuwahlen abgehalten.
Der damalige Herausforderer verlor laut Mitteilung 33,39 % der Stimmen an Thoma (56,23 %). Er focht das Ergebnis an und reichte später Klage ein – weil er unter anderem den Flyer nicht im Amtsblatt von Winsburg anbringen durfte und die Gemeinde ihm nur erlaubte, 30 Wahlplakate anzubringen – während der damalige Tony Bürgermeister Ma durfte 40 Plakate aufhängen.
Nach dem Stuttgarter Gericht hat die Stadt in zwei Fällen gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen. Es wird gesagt, dass dies die Ergebnisse der Wahlen im August 2021 beeinflussen könnte.